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Jugendarbeit von Pfarreien und Verbänden in Nordrhein-Westfalen ist mit Auflagen wieder zulässig. Darauf weist Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer E-Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden hin. Angebote für Erwachsene seien allerdings noch nicht möglich.
Die Lockerung der Corona-Schutzverordnung NRW betrifft „außerschulische Bildungsangebote der Jugendhilfe“, zu denen laut Angaben auch Angebote von Pfarreien und Verbänden zählen. Treffen dürften sich Gruppen von bis zu fünf Menschen bis einschließlich 18 Jahre. Im Freien liege die Höchstgröße bei 20 Menschen. Regeln für Erwachsenengruppen gibt es noch nicht.
Erstkommunion- und Firmvorbereitung
Winterkamp ergänzt, Katechesen im Zug der Erstkommunion- und Firmvorbereitung seien ebenso zulässig. Sie werden zu den Versammlungen zur Religionsausübung gezählt. Elternabende seien gleichwohl nicht zugelassen.