Auch Geschäfte dürfen an Adventssonntagen öffnen

NRW lässt Adventsmärkte mit Corona-Auflagen zu

  • In der Corona-Krise erlaubt Nordrhein-Westfalens Landesregierung Adventmärkte mit Abstands- und Registrierungsregeln.
  • An Glühweinständen müssen unter anderem die Kontaktdaten der Gäste registriert werden.
  • Zudem sollen im Advent Läden auch an Sonntagnachmittagen öffnen dürfen, um das Weihnachtsgeschäft zu entzerren.

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In der Corona-Krise erlaubt Nordrhein-Westfalens Landesregierung Adventmärkte mit Abstands- und Registrierungsregeln. Zudem sollen im Advent Läden auch an Sonntagnachmittagen öffnen dürfen, um das Weihnachtsgeschäft zu entzerren, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf sagte.

Der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes zufolge, die ab 1. Oktober gilt, sind Adventmärkte keine Veranstaltungen, sondern „Spezialmärkte“. Die Zugänge müssten gesteuert und klare Hygieneregeln aufgestellt werden, erklärte Laumann. An Glühweinständen müssten die Tische auseinanderstehen und insgesamt Abstände eingehalten werden. Die Standbetreiber müssten zudem die Kontaktdaten der Gäste registrieren. Wenn Besucher falsche Angaben machten, sei dies kein Kavaliersdelikt, mahnte Laumann.

 

Laumann: Sonntagsöffnung, um Gedränge zu entzerren

 

Der Minister erklärte, dass an den Sonntagen in der Adventszeit Geschäfte zwischen 13.00 und 18.00 Uhr öffnen dürfen. So solle das Gedrängel in den Fußgängerzonen vor allem an den Samstagen entschärft werden. Mit Blick auf Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen Sonntagsöffnungen betonte Laumann, dass hier nicht der Sonntagsschutz durchlöchert werden solle. Vielmehr gehe es darum, „dass wir einmalig in diesem Pandemiejahr sagen, wir brauchen diese verkaufsoffenen Sonntage aus Gründen des Infektionsschutzes“.

Während die katholische und evangelische Kirche im Vorfeld ihre Zustimmung zu verkaufsoffenen Sonntagen in NRW signalisiert hatte, äußerten Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster ihren Unmut.

 

Verkaufsoffene Sonntage nachholen

 

Die Sonntagsruhe ist in Deutschland gesetzlich geschützt. In NRW dürfen Kommunen pro Jahr bis zu acht verkaufsoffene Sonntage gestatten. Nötig sind allerdings besondere Anlässe wie Feste, Märkte und Messen oder Sachgründe wie die „Belebung der Innenstädte“.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte Anfang Juli darauf hingewiesen, dass die Kommunen verkaufsoffene Sonntage auch ohne Anlass nachholen könnten, da diese wegen des Lockdowns im Frühjahr ausgefallen seien. Daraufhin klagte Verdi gegen Sonntagsverkäufe in mehreren Städten, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster schließlich untersagte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Unter anderem vereinbarten sie Bußgelder für Besucher von Gaststätten, die falsche Kontaktangaben machen.

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