Geringere Abstände zwischen Singenden bei Proben und Auftritten

NRW lockert Corona-Vorgaben für Chöre und Ferienfreizeiten

  • Neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen
  • Abstände für Singende in Chören verringert - bei Proben und Auftritten
  • Ferienfreizeiten und Ausflüge in den Herbstferien möglich

Anzeige

Das Land Nordrhein-Westfalen lockert Corona-Einschränkungen für Chöre und für Ferienfreizeiten. Darauf macht Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Bistums-Mitarbeiter aufmerksam.

Laut der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in NRW und der Anlage zu Hygienestandards müssen Singende nur noch einen Abstand von zwei Metern zueinander einhalten, bisher waren es drei. Das gilt für Proben und für Auftritte. Die Vorschriften empfehlen eine versetzte Aufstellung. Zum Publikum müssen Chöre vier Meter Abstand halten.

 

Winterkamp empfiehlt Proben in Kirchen

 

Probenräume sollen mindestens sieben Quadratmeter Fläche pro Chormitglied haben. Winterkamp schreibt, auch wenn manche Säle in Pfarrheimen wohl noch zu klein seien, „dürften in der Regel die Kirchen die Raumgröße mitbringen“. Für Proben mit Blasinstrumenten bleibt der Abstand der Instrumentalisten zueinander bei zwei Metern.

Tagesausflüge und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in den Schulferien und an Wochenenden gemäß der aktualisierten Verordnung und ihrer Anlage sind zulässig. Der Generalvikar schreibt, somit könnten „für die Herbstferien entsprechende Veranstaltungen geplant werden“.

 

Vorgaben für Ausflüge und Freizeiten

 

Die neuen Vorgaben sehen – neben bekannten Hygieneregeln – unter anderem vor, große Gruppen in feste Bezugsgruppen von maximal 20 Kindern aufzuteilen. Innerhalb dieser Gruppen muss der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht zwingend eingehalten werden – zu den anderen festen Bezugsgruppen allerdings schon.

Busanreisen und Essenszeiten seien zu entzerren, von der Gesamtgruppe gemeinsam genutzte Flächen entsprechend vorzubereiten. Zelte und Zimmer dürfen maximal mit halber Kapazität belegt werden, um Abstände sicherzustellen. Die gemeinsame Nutzung von Waschräumen ist nur Kindern aus demselben Zimmer gestattet. Bei sportlichen Aktionen soll der Körperkontakt „auf ein Minimum beschränkt werden“.

Grundsätzlich gelte: An Ausflügen und Freizeiten dürfen nur Kinder teilnehmen, deren Eltern sich vorab einverstanden erklärt haben, die genannten Regeln zu beachten.

Anzeige