Bewerbung um Aufnahme auf die Liste abgelehnt

„O du fröhliche“ kein „Immaterielles Kulturerbe“

Das Weihnachtslied „O du fröhliche“ wird nicht in die Liste des bundesweiten Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) lehnten die Bewerbung ab.

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Das Weihnachtslied „O du fröhliche“ wird nicht in die Liste des bundesweiten Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) lehnten die Bewerbung des Johannes-Falk-Vereins ab, berichtet die Mitteldeutsche Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“. Die Beteiligung von Trägergruppen und die Darstellung von Erhaltungsmaßnahmen, Risikofaktoren und Weitergabe-Initiativen seien in der Bewerbung unzureichend ausgearbeitet.

Johannes-Falk-Vereins-Vorsitzender Paul Andreas Freyer sagte laut Zeitung, die Popularität des Liedes sei durch die Absage nicht gefährdet. Der Sozialreformer und Dichter von „O du fröhliche“, Johannes Falk, wäre in diesem Jahr 250 Jahre alt geworden.

 

Was ist das Immaterielle Kulturerbe?

 

Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt nach DUK-Angaben exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland ausgeübt werden. Insgesamt sind bislang 97 Kulturformen aufgeführt.

 

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