Weihbischof Theising ruft zur Abstimmung auf

Oldenburger Land: Alle Infos zur Kirchenausschuss-Wahl am Wochenende

  • In allen Pfarreien im Oldenburger Land finden am 5. und 6. November die Wahlen zum Kirchenausschuss statt.
  • Der Kirchenausschuss wird für vier Jahre gewählt.
  • Wählen dürfen alle Katholiken ab 16 Jahren in der Pfarrei, in der der Erstwohnsitz angemeldet ist.

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Die Wahlen zum Kirchenausschuss finden am kommenden Wochenende, 5. und 6. November, in allen Pfarreien im Oldenburger Land statt. Der Kirchenausschuss ist in allen 40 Kirchengemeinden das Gremium, das die Pfarrei nach außen vertritt und über grundlegende Vermögens- und Verwaltungsentscheidungen trifft. Wählen dürfen alle Katholiken über 16 Jahre in der Pfarrei, in der sie am Wahltag ihren Erstwohnsitz haben, teilt das Offizialat in Vechta mit.

„Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenausschüsse wirken an allen wichtigen Vermögens- und Verwaltungsentscheidungen in den Pfarreien mit. Ihr Engagement ist von großer Bedeutung. Deshalb bitte ich alle Katholikinnen und Katholiken im Oldenburger Land, ihren Kirchenausschuss mit einem starken Mandat auszustatten und an der Wahl teilzunehmen“, erklärt Weihbischof Wilfried Theising im Vorfeld der Wahl.

Kirchenausschuss mit vielfältigen Aufgaben

Zu den Aufgaben der Kirchenausschüsse zählen die Haushaltsplanung der jeweiligen Pfarrei, die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vermietung und Verpachtung kirchlicher Immobilien sowie der Betrieb der Kindertagesstätten. Auf diese Weise stellt der Kirchenausschuss die Rahmenbedingungen der Seelsorge sicher. Gewählt wird das Gremium für vier Jahre.

Die Wahl im Überblick: Die Wahlen zum Kirchenausschuss finden am 5. und 6. November in allen Pfarreien im Oldenburger Land statt. Eingeladen zur Wahl sind alle Katholiken ab dem Alter von 16 Jahren, die den Erstwohnsitz in der Pfarrei haben. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.deinestimme-deinekirche.de

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