Ausnahmegenehmigung des Vatikans

Ordensfrau leitet katholische Trauung – gemäß Kirchenrecht

Eine Ordensfrau hat mit vatikanischer Sondergenehmigung eine katholische Trauung in Kanada geleitet. Der zuständige Ortsbischof Dorylas Moreau sagte, es handele sich um eine seit langem bestehende Regelung des Kirchenrechts.

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Eine Ordensfrau hat mit vatikanischer Sondergenehmigung eine katholische Trauung in Kanada geleitet. Der zuständige Ortsbischof von Rouyn-Noranda, Dorylas Moreau, sagte der US-Nachrichtenagentur CNS, es handele sich um eine seit langem bestehende Regelung des Kirchenrechts.

Demnach können Bischöfe per vatikanischer Sondergenehmigung Laien mit der Leitung einer Trauung beauftragen, wenn es vor Ort zu wenige Priester gibt. Die Beauftragung muss von der Gottesdienstkongregation bestätigt werden. Gegenseitige Spender des Ehesakraments sind die Brautleute selbst. Gewöhnlich leitet ein Priester oder Diakon die Zeremonie.

Nur 16 Priester in großem Bistum

Schwester Pierette Thiffault hatte die Trauung geleitet und das Paar zuvor auch auf die Spendung des Ehesakraments vorbereitet. Die Ordensfrau sagte zu CNS, wenn es gut für die Diözese sei, werde sie die Aufgabe gern wieder übernehmen.

Im Bistum Rouyn-Noranda betreuen nach Angaben des Bischofs 16 Priester mehr als 24.000 Quadratkilometer teils schwer zugängliches Gebiet. Die Genehmigung für Schwester Pierette habe er Monate im Voraus beantragt und auch erhalten.

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