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Zur Neuregelung der Organspende haben zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten Gesetzentwürfe angekündigt. Sie unterscheiden sich gravierend.
Zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten setzen sich fraktionsübergreifend für unterschiedliche Wege bei der Neuregelung der Organspende ein. Eine Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf für eine Widerspruchsregelung ausgearbeitet. Eine zweite Gruppe um den CDU-Politiker Heribert Hirte und die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock lehnt eine Widerspruchsregelung ab und schlägt ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organspende ab.
Die Gruppe von zehn Abgeordneten von CDU, CSU, SPD und Linken um Spahn und Lauterbach will ihren Gesetzentwurf am Montag in Berlin vorstellen. Dieser sieht eine Widerspruchsregelung vor, wie die Zeitung „Bild am Sonntag“ berichtete, der der Entwurf vorliegt. Spahn wirbt bereits seit längerem für eine Widerspruchsregelung.
Organspende 1: Widerspruchsregelung
Laut „Bild am Sonntag“ sieht der Gesetzentwurf der Parlamentarier ein zweistufiges Verfahren vor: Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, fragt er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nach, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gilt er erst mal als Spender. Danach muss der Arzt nur noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt ist. Ist das nicht der Fall, ist der Patient automatisch Organspender.
In dem Gesetzentwurf heißt es laut „Bild am Sonntag“: „Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu.“ Bei Kindern und Jugendlichen soll die Organspende nur zulässig sein, wenn der nächste Angehörige zugestimmt hat. Allerdings müssten die Mutter oder der Vater „einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten“.
Organspende 2: Gestärkte Zustimmungsregelung
Die zweite Abgeordnetengruppe um Hirte und neun weitere Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen lehnt hingegen eine Widerspruchsregelung ab. „Die Regelung weckt Ängste und senkt das Vertrauen in die Organspende“, erklärten die Parlamentarier am Sonntag. Sie wollen stattdessen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die bestehende Zustimmungsregelung stärkt.
„Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der zehn Abgeordneten. Sie schlagen ein bundesweites Online-Register für freiwillige Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vor.
Das Register soll Erklärungen umfassen, wie sie bisher auch auf dem Organspendeausweis möglich sind: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss bzw. Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. Wer sich nicht entscheide, werde nicht registriert, heißt es weiter.
So ist die Organspende bislang geregelt
Derzeit gilt in Deutschland bei der Organspende die Entscheidungsregelung. Jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr wird dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken alle zwei Jahre Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Die Organentnahme ist nur mit Zustimmung zulässig. Wenn der Entschluss des Verstorbenen nicht bekannt ist, entscheiden die Angehörigen auf der Grundlage dessen mutmaßlichen Willens.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr bundesweit 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe für schwer kranke Patienten gespendet. Von diesen Spendern wurden 3.113 Organe durch die Vermittlungsstelle Eurotransplant an die Patienten auf den Wartelisten vermittelt. Derzeit stehen laut DSO rund 9.400 Patienten in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.
Das sagt die katholische Kirche zur Organspende
Die katholische Bischofskonferenz äußerte bereits im vergangenen Jahr ethische Bedenken. Eine Organspende sei eine besondere Form der Nächstenliebe, sagte Pressesprecher Matthias Kopp. Die derzeitige Entscheidungslösung respektiere das Selbstbestimmungsrecht.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) betonte damals: „Man kann die Organspende nicht einfach zur rechtlichen und moralischen Pflicht erklären.“ Präsident Thomas Sternberg sagte den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“, eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen sei „ein sehr weitgehender Eingriff in die Integrität des Menschen und seines Körpers“.