Bundesrat beschließt Entscheidungslösung mit Online-Register

Organspende bleibt nur mit Zustimmung erlaubt

Der Bundesrat hat die Neuregelung der Organspende gebilligt. Damit bleiben Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Alle Bürger sollen künftig regelmäßig auf das Thema angesprochen werden.

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Der Bundesrat hat die Neuregelung der Organspende gebilligt. Damit bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Die sogenannte Entscheidungslösung war im Januar vom Bundestag beschlossen worden. Danach sollen künftig alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen von Ausweisen auf das Thema angesprochen werden.

Auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen. Zudem wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet, in dem Bürger ihre Spendebereitschaft dokumentieren und jederzeit ändern können. Ziel ist, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

 

Der Hintergrund

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatten in der Debatte um die Neuregelung der Organspende eine „doppelte Widerspruchslösung“ gefordert. Danach hätte jeder Bürger als potenzieller Spender gegolten, sofern er dem nicht widersprochen hätte.

Dieser Vorschlag war von der Mehrheit des Bundestags abgelehnt worden. Für die „Entscheidungslösung“ hatte sich dagegen eine Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping sowie Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) ausgesprochen. Die Kirchen hatten die Entscheidung begrüßt.

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