KIRCHE+LEBEN EXKLUSIV

Organspende: Kommt die Widerspruchslösung? Experte nennt neue Idee

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Warum ist die katholische Kirche dagegen? Welche Alternativen gibt es? Dazu Ethikrats-Mitglied Jochen Sautermeister im Kirche+Leben-Interview.

Zwar steigt die Zahl der Organspenden in Deutschland an, aber weiterhin sterben viele schwerstkranke Menschen aufgrund fehlender Organe. Im Bundestag werden am Donnerstag, 25. Juni, zwei überparteiliche Anträge zu einer Neuregelung der Organspende diskutiert. Eine Gruppe von Abgeordneten ist für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung, eine andere Gruppe möchte an der bestehenden Regelung festhalten. Ethikrats-Mitglied und Theologe Jochen Sautermeister hat im exklusiven Kirche+Leben-Interview eine ganz andere Idee.

Herr Sautermeister, 2020 scheiterte die Widerspruchslösung im Bundestag: Warum wird jetzt wieder darüber debattiert?

In Deutschland gibt es einen deutlichen Mangel an Spenderorganen. Im Jahr 2025 wurden 8.515 Spenderorgane benötigt, allerdings konnten lediglich 3.256 Organe nach postmortaler Organspende implantiert werden. Obwohl sich im Vergleich zu den Vorjahren ein leichter Anstieg an Organspenden verzeichnen lässt, sind es immer noch nicht genügend Organe, um allen Menschen zu helfen, die aufgrund einer schwerwiegenden Organinsuffizienz lebensbedrohlich erkrankt sind. Daher stellt sich weiterhin die Frage: Wie lassen sich mehr Spenderorgane gewinnen?

Seit 2012 gibt es Bemühungen, mit verschiedenen Maßnahmen mehr Spenderorgane zu gewinnen: eine regelmäßige Ansprache der Bürger, ihre Entscheidung für oder gegen eine Einwilligung zu Organspende zu dokumentieren; organisatorische Verbesserungen im Klinikwesen, um mehr potenzielle Organspender zu identifizieren; die Einführung eines Organspenderegisters und weitere Maßnahmen mehr.

Aufgrund des bleibenden Mangels an Spenderorganen sehen die Befürworter der Widerspruchslösung all die beschlossenen Maßnahmen als nicht ausreichend an. Daher der neue Anlauf.

Wenn immer noch nicht ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen: Was würde die Widerspruchslösung daran ändern?

Die Befürworter einer Widerspruchslösung nennen vor allem drei Argumente: Erstens, gemäß einer Umfrage des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit stehen etwa 84 Prozent der Befragten einer Organspende zumindest eher positiv gegenüber. Allerdings haben nur insgesamt 41 Prozent ihre Entscheidung bezüglich ihrer Spendebereitschaft dokumentiert. Mit der Einführung der Widerspruchsregelung würden nun alle Bürger zu potenziellen Organspendern, außer sie würden ihren Widerspruch erklären. Zweitens soll die Einführung der Widerspruchslösung einen gesellschaftlichen Kulturwandel hin zu einer größeren Bereitschaft und Unterstützung für Organspenden fördern, wie man in anderen Ländern sieht, zum Beispiel in Spanien, wo vor etwa dreißig Jahren die Widerspruchslösung eingeführt wurde. Und drittens würde mit einer Einführung die rechtliche Regelung an diejenigen Länder angeglichen, mit denen Deutschland im Organspendeverbund Eurotransplant steht. Deutschland profitiert von diesen Ländern, indem allein im Jahr 2025 insgesamt 236 Organe aus dem Ausland in Deutschland eingepflanzt werden konnten.

Warum lehnt die katholische Kirche neben der EKD und dem Zentralrat der Juden trotzdem die Widerspruchslösung ab?

Grundsätzlich sind sich alle einig darin, dass mehr Spenderorgane gewonnen werden sollten und dass niemand das Recht hat, gegen den Willen einer Person deren Organe postmortal zu entnehmen. Die Kontroverse dreht sich daher vor allem um die Frage: Wie lässt sich die freiwillige Zustimmung zur Organspende sichern? Die Kritiker sehen in der Widerspruchslösung einen Paradigmenwechsel. Denn nicht zu widersprechen bedeutet nicht zwangsläufig, dass man einer postmortalen Organspende zustimmt. Vielmehr würde es sich um eine Zustimmungsfiktion handeln. 

Bei der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung ist dagegen die selbstbestimmte Zustimmung gesichert. Das ist den Kirchen sehr wichtig, um auch Menschen zu schützen, die aufgrund verschiedener Gründe nicht hinreichend über die Widerspruchslösung und deren Folgen informiert sind. Außerdem betonen die christlichen Kirchen, dass es sich bei der Organspende um einen freiwilligen Akt der Nächstenliebe handelt. Die Organspende ist eine Gabe, die ausdrücklich, selbstbestimmt und frei erfolgen soll; eine Gabe kann nicht verpflichtend sein oder ohne entsprechende Äußerung erfolgen. Die Widerspruchsregelung würde jedoch den Gabecharakter einer Organspende verdecken.

Welches Menschenbild zeigt die Widerspruchslösung? Welche Gefahren gehen möglicherweise von ihr aus?

Ich wäre vorsichtig, die Debatte um die Widerspruchslösung als fundamentalen Konflikt um bestimmte Menschenbilder zu stilisieren und die Widerspruchslösung grundsätzlich als moralisch problematisch zu qualifizieren. Ansonsten dürften wir in Deutschland ja auch keine Organe aus Ländern nutzen, die über Eurotransplant vermittelt werden.

Was ließe sich tun, um die Spendenbereitschaft abseits der Widerspruchslösung zu erhöhen?

Im Gespräch:
Jochen Sautermeister ist Professor für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. Seit 2025 ist er Mitglied des Deutschen Ethikrates. Seine Schwerpunkte sind unter anderem Bio- und Medizinethik und Autonomie und Identität.

Die Befürworter der Widerspruchslösung fragen diejenigen, die bei der Zustimmungslösung bleiben wollen, kritisch an, welche Maßnahmen noch eingeführt werden können, um die Spendebereitschaft und die Zahl an Organspenden entscheidend zu erhöhen. Bislang war ja keine Maßnahme ein „Gamechanger“. Diese Anfrage ist durchaus berechtigt. Und offensichtlich gibt es bislang darauf noch keine überzeugenden Antworten.

Die Befürworter der Zustimmungslösung werfen dagegen – ebenso berechtigt – die Frage auf, wie sich unter den Bedingungen der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und die freie Einwilligung zur Organspende sicherstellen ließe. Denn bislang haben sämtliche Informationsprogramme und personalisierten Anschreiben nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Gemäß der bereits erwähnten Umfrage sieht sich etwa nur die Hälfte der Befragten gut oder sehr gut informiert. Knapp die Hälfte der Befragten fühlt sich dagegen immer noch unsicher oder bekundet Wissenslücken.

Was also tun? Ich selbst rate daher zur Einführung einer verpflichtenden Entscheidungslösung. Angesichts des hochrangigen Guts des Lebensschutzes halte ich es für grundsätzlich ethisch vertretbar, volljährige und einwilligungsfähige Personen – etwa in Verbindung mit einer Vorabinformation bei der Ausstellung eines Personalausweises – zu fragen, ob sie einer postmortalen Organspende zustimmen würden oder nicht. Um nicht in eine Entscheidung gezwungen zu werden und das Recht auf Nicht-Entscheiden zu wahren, sollte es neben den beiden Antwortoptionen „Ja“ und „Nein“ aber noch eine dritte Möglichkeit geben, nämlich „Ich entscheide mich jetzt nicht“. Wer mit „Nein“ oder „Keine Entscheidung“ antwortet, wird nicht als Organspender gelistet. Denn in beiden Fällen liegt ja keine Zustimmung vor.

Mit dieser Regelung würde man zum einen die Freiwilligkeit der Zustimmung gewährleisten – was die Gegner der Widerspruchslösung fordern – und zum anderen die Dokumentation der Spendebereitschaft für alle volljährigen und einwilligungsfähigen Bürgerinnen und Bürger sicherstellen – was die Befürworter der Widerspruchslösung beabsichtigen. Dieser politische Kompromiss würde die Anliegen beider Positionen aufgreifen und denjenigen dienen, die dringend auf Spenderorgane angewiesen sind. Leider liegt für diesen Regelungsvorschlag noch kein Gesetzesentwurf vor. Aber vielleicht ändert sich das ja noch.

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