Für pastoral Mitarbeitende kann Outing weiterhin Konsequenzen haben

„OutInChurch“: Pastoralreferenten halten Bischof Genn Missstände vor

  • Die Initiative „OutInChurch“, bei der sich 125 katholische Menschen als LGBTIQ+ geoutet haben, schlägt auch im Bistum Münster hohe Wellen.
  • Nach der Stellungnahme von Bischof Felix Genn melden sich nun die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zu Wort.
  • In diesem Bereich habe sich nämlich nichts geändert.

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Die Initiative „OutInChurch“, bei der sich 125 katholische Menschen als LGBTIQ+ geoutet haben, schlägt auch im Bistum Münster hohe Wellen. Nach der Stellungnahme von Bischof Felix Genn melden sich nun die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zu Wort.

Insbesondere eine Äußerung sorgt für Aufregung. Bischof Genn erklärte: „Im Bistum Münster müssen Mitarbeitende, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.“ In einem Schreiben auf Facebook erklärte die Mitarbeitervertretung (MAV) der Pastoralassistent:innen und Pastoralreferent:innen, dass man nach dieser Äußerung meinen könne, „arbeitsrechtlich wäre ein Fortschritt zu verzeichnen.“

Kein Fortschritt für pastoral Mitarbeitende

Doch, so heißt es weiter, „für den verkündungsnahen Bereich“, zu dem die pastoral Mitarbeitenden gehören, gebe es keine „inhaltliche Neuerung“. Viel mehr erklärt die MAV, „die kirchliche Grundordnung trifft sie in ihrer Lebenssituation in voller Härte.“ Unter den 570 Kollegen gebe es betroffene Frauen und Männer, die „unter dem derzeitigen Arbeitsrecht leiden“, heißt es in dem Schreiben.

Es habe Gespräche mit dem Generalvikar und der Personalleitung gegeben, in denen die MAV auf diesen Missstand hingewiesen und um eine zufriedenstellende Lösung gebeten hat. Immer wieder habe es die Antwort gegeben, dass dem Bistum die Hände gebunden seien, „sobald z. B. eine gleichgeschlechtliche Beziehung vor dem Standesamt legalisiert bzw. sich öffentlich dazu bekannt wird.“ Dies gelte auch für geschieden-wiederverheiratete Kollegen. Solche Mitarbeitende, die ihre Liebe nach außen bezeugen, so heißt es, „befürchten leider zu Recht arbeitsrechtliche Konsequenzen.“

Die MAV bittet Bischof Felix Genn öffentlich darum, sich für eine Änderung der kirchlichen Grundordnung einzusetzen oder die entsprechenden Artikel im Bistum Münster nicht anzuwenden. Noch in diesem Jahr soll sich am Arbeitsrecht in der katholischen Kirche tun, erklärte Arbeitsrechtler Hermann Reichold Anfang der Woche. Bis dahin heißt es wohl abwarten.

Weitere Informationen zur kirchlichen Grundordnung sind auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz abrufbar.

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