RECHT

„Hühner-Tanz“ im Dom: Keine Ermittlungen gegen Paderborns Erzbischof

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Nach einer Künstler-Performance stellte ein Anwalt Anzeige gegen Udo Markus Bentz. Warum die Staatsanwaltschaft diese nicht weiter verfolgt.

Von KNA

 

Nach einer umstrittenen Tanzdarbietung im Paderborner Dom lehnt die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Udo Markus Bentz ab. Ein Rechtsanwalt aus Iserlohn hatte im Mai Strafanzeige wegen Störung der Religionsausübung gegen Unbekannt erstattet und Vorwürfe gegen Bentz sowie Verantwortliche des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe erhoben. Es hätten jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorgelegen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Bei der Aufführung am 15. Mai waren drei Darsteller mit Tiefkühl-Hähnchen und Sensen durch den Altarraum getanzt, darunter zwei Männer mit freiem Oberkörper. Die Darbietung war Teil des Festakts „1.250 Jahre Westfalen“, bei dem auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Erzbischof Bentz anwesend waren.

Bentz: Wusste im Vorfeld nichts

Laut Staatsanwaltschaft basierte die Aufführung auf einer kurzfristigen, eigenmächtigen Programmänderung der Künstlergruppe und wurde weder vom Erzbischof noch vom Landschaftsverband freigegeben. Sie sei Teil einer weltlichen Veranstaltung gewesen und habe keine religiöse Feier gestört. Auch seien keine religiösen Bekenntnisse beschimpft worden.

Bereits im Mai war auf der auf der rechtskonservativen Online-Plattform „CitizenGo“ eine Petition gestartet worden, die eine Neuweihe des Doms forderte. Nach Angaben der Plattform kamen mehr als 20.000 Unterschriften zusammen. Das Domkapitel und der Landschaftsverband hatten sich kurze Zeit später von der Veranstaltung distanziert. Man habe im Vorfeld keine Kenntnis von der konkreten Performance gehabt und bedaure die Verletzung religiöser Gefühle, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

 

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