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Ein neues kirchliches Dienstrecht soll im Sommer verabschiedet werden. Damit rechnet der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt. Auch die Bedingungen für die „Missio canonica“ für Religionslehrerinnen soll überarbeitet werden.
Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt rechnet mit einem neuen kirchlichen Arbeitsrecht im Sommer. „Ich gehe davon aus, dass im Juni eine grundlegend veränderte Grundordnung des kirchlichen Dienstes von den Bischöfen beschlossen wird“, sagte er bei einer Podiumsdiskussion in Paderborn, wie das dortige Erzbistum am Freitag mitteilte.
Auch die Zugangsbedingungen für die kirchliche Lehrbefugnis für Religionslehrer, die sogenannte „Missio canonica“, würden derzeit überarbeitet. Bis dahin setze das Erzbistum Paderborn die aktuell geltenden Kriterien der Dienstordnung aus.
Queeren Mitarbeitenden kann gekündigt werden
Zuletzt hatte die Initiative #OutInChurch die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht befeuert. Im Rahmen der Kampagne hatten 125 Menschen öffentlich über ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gesprochen. Die Grundordnung des katholischen Dienstes regelt, welche Loyalitätspflichten die Kirche von ihnen einfordern kann – so müssen etwa die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkannt und beachtet werden. So kann Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, gekündigt werden.
Viele Diözesen kündigten nach der Aktion an, dass queere Mitarbeitende in ihrem Bistum keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätten. Auch der katholische Reformprozess Synodaler Weg plädierte für weitreichende Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht. Das englische Wort „queer“ ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter ihnen stellen Menschen mit homosexueller Orientierung die größte Gruppe dar.