Franziskus stärkt Bischofskonferenzen

Papst ändert Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte

Papst Franziskus hat mit einem Erlass die Übersetzung liturgischer Texte neu geregelt. Bislang konnte der Vatikan stärker eingreifen, nun können die örtlichen Bischofskonferenzen mehr mitreden.

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Papst Franziskus regelt die Art und Weise neu, wie liturgische Texte der Kirche übersetzt werden. Dabei stärkt er die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Am Samstag veröffentlichte der Vatikan dazu ein „Motu Proprio“, einen Erlass des Papstes. Er trägt den Titel „Magnum principium“ (Das wichtige Prinzip) und präzisiert vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholische Kirche.

Dazu bestimmt das neue Dekret genauer die Rollen des Apostolischen Stuhls sowie der Bischofskonferenzen und stärkt vor allem letztere. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch vom Vatikan bestätigen lassen. Dieser, so ein Anliegen der Änderung, soll keine Alternativübersetzungen mehr verfassen.

 

Wortwörtliche und damit holprige Übersetzungen

 

Bislang konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion „Liturgiam authenticam“ aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachräumen hat das zu Kopfzerbrechen geführt, weil die Texte in der jeweiligen Landessprache dann zum Teil holprig und unverständlich klingen. So ist etwa die Neuübersetzung des Messbuches ins Englische, eine der wenigen bisher abgeschlossenen Projekte, nach wie vor umstritten. Die Neuübersetzung für den deutschen Sprachraum liegt seit Herbst 2013 auf Eis.

Jetzt sollen beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten. „Liturgiam authenticam“ sei wertzuschätzen, so der Papsterlass, aber im Licht des jetzt geänderten Kanon 838 des Kirchenrechts zu interpretieren. Der Erlass „Magnum principium“ ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober in Kraft.

Die Deutsche Bischofskonferenz wird sich bei ihrer Vollversammlung vom 25. bis 28. September in Fulda mit dem Erlass beschäftigen. Zudem werde sich die Liturgiekommission Anfang Oktober mit dem Dokument befassen, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

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