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Johannes Paul II. wurde als letzter Papst seliggesprochen. Nun gibt es solche Spekulationen zu Benedikt XVI. Was dafür spricht – und was dagegen.
Medien in Italien spekulieren, ob und wann ein Seligsprechungsprozess für den Ende 2022 verstorbenen Papst Benedikt XVI. eingeleitet wird. Auslöser sind Äußerungen seines langjährigen Privatsekretärs, Erzbischof Georg Gänswein. Er hatte unlängst bei einer Veranstaltung in Litauen gesagt, er hoffe auf die baldige Eröffnung eines solchen Verfahrens.
Bald danach kursierten im Internet Berichte über die wundersame Heilung eines US-Amerikaners, die der damalige Papst noch zu Lebzeiten bewirkt haben soll. Allerdings sind Wunder zu Lebzeiten für katholische Selig- oder Heiligsprechungsprozesse nicht relevant. Ausschlaggebend sind Wunder, die sich nach dem Tod eines Selig- oder Heiligsprechungskandidaten auf dessen Fürsprache bei Gott hin ereignet haben sollen.
Eigentlich gilt eine Frist
Laut Kirchenrecht muss zwischen dem Tod eines Menschen und der Eröffnung eines Seligsprechungsverfahrens eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden. Nur der amtierende Papst kann eine Ausnahme von dieser Regel erlauben.
Benedikt XVI., der als Kardinal Joseph Ratzinger ein Vierteljahrhundert unter Papst Johannes Paul II. im Vatikan arbeitete, hatte als Papst eine Ausnahme für seinen Vorgänger gewährt. Das Verfahren wurde umgehend eröffnet, die Seligsprechung erfolgte sechs Jahre nach dem Tod Johannes Pauls am 1. Mai 2011; später wurde er auch heiliggesprochen.
Papst kann Frist aufheben
Wenn Leo XIV. für Ratzinger keine Ausnahme macht, kann das Verfahren für ihn frühestens am 1. Januar 2028 beginnen. Ein Verfahren für Papst Franziskus müsste bis Mai 2030 warten.
Die erste Phase des Seligsprechungsverfahrens für einen Papst wird auf lokaler Ebene meist vom Bistum Rom durchgeführt. Ferner kann das Heimatbistum des verstorbenen Papstes etwas beitragen. Bei Benedikt XVI. wäre dies das Bistum Passau.