Empfang der Eucharistie in Einzelfällen möglich

Papst für Abwägung in Kommunion-Frage für Geschiedene

Franziskus hat den Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen verteidigt, aber eine zu liberale Praxis abgelehnt.

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Franziskus hat den Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen verteidigt, aber eine zu liberale Praxis abgelehnt. Laut der halbamtlichen Vatikan-Zeitung „Osservatore Romano“ von Dienstag (13.09.2016) hieß Franziskus eine Orientierungshilfe argentinischer Bischöfe gut. Diese sehen durch das Papstschreiben „Amoris laetitia“ die Möglichkeit der Kommunion für Katholiken in einer kirchenrechtlich problematischen Situation eröffnet. Es gebe „keine anderen Interpretationen“, schrieb Franziskus an die Bischöfe der Seelsorgeregion Buenos Aires.

„Amoris laetitia“ spricht in einer Fußnote davon, dass „die Eucharistie nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ sei. Die Anmerkung bezieht sich auf Gläubige, die „in einer objektiven Situation der Sünde“ leben. Das trifft nach katholischer Lehre auf kirchlich Verheiratete zu, die in neuer Beziehung leben.

In dem Brief schreibt Franziskus laut „Osservatore“, Priester sollten die seelsorgliche Haltung des Unterscheidens stärker praktizieren. Der Papst betont, „Amoris laetitia“ sei die „Frucht der Arbeit und des Gebets der ganzen Kirche, mit der Vermittlung zweier Synoden und des Papstes“.

 

„Keine allgemeine Erlaubnis“

 

Die Vatikan-Zeitung gibt die Bestimmungen der argentinischen Bischöfe so wieder, dass eine Zulassung zu den Sakramenten keine allgemeine „Erlaubnis“ sein könne, sondern nur das Ergebnis eines Unterscheidungsprozesses im Einzelfall. Dieser werde durch einen Geistlichen „persönlich und pastoral“ begleitet. Der Weg ende „nicht notwendig in den Sakramenten“, sondern könne auch zu einer anderen Teilhabe am Leben der Kirche führen.

Wiederverheirateten Geschiedenen sei nach Möglichkeit ein Zusammenleben in sexueller Enthaltsamkeit nahezulegen. Dies stelle aber nicht immer eine praktikable Lösung dar. Wenn die Schuld des Betreffenden eingeschränkt sei oder ein Schaden für die Kinder aus der neuen Beziehung drohe, eröffne „Amoris laetitia“ die „Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie“, so die argentinischen Bischöfe.

 

Gewissensprüfung der Betreffenden

 

Das sei jedoch weder als unbeschränkter Zugang zu den Sakramenten zu verstehen, noch in jeder Situation gerechtfertigt. Eine Rolle spiele etwa die Dauer der neuen Bindung, wiederholtes Scheitern von Beziehungen oder die Bewertung der eigenen Lebenssituation.

Wichtig sei eine Gewissensprüfung der Betreffenden. Im Fall von „nicht gelösten Ungerechtigkeiten“ sei ein Sakramentenempfang “besonders anstoßerregend“. Auch könne angeraten sein, dass der Zugang zu den Sakramenten „auf diskrete Weise“ geschehe, wenn Konflikte zu erwarten seien. Auch ein Klima der Offenheit dürfe keine „Verwirrung hinsichtlich der Lehre der Kirche über die unauflösliche Ehe“ schaffen, zitiert die Zeitung die argentinischen Bischöfe.

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