Für den Fall der Amtsunfähigkeit

Papst hat bedingte Rücktrittserklärung unterschrieben

  • Papst Franziskus hat eine bedingte Rücktrittserklärung unterzeichnet.
  • Diese gelte für den Fall seiner Amtsunfähigkeit.
  • Dies erklärte der Papst in einem Interview mit der spanischen Zeitung „ABC“.

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Papst Franziskus hat enthüllt, dass er eine bedingte Rücktrittserklärung für den Fall seiner Amtsunfähigkeit unterschrieben hat. In einem am Sonntagmorgen veröffentlichten Interview mit der spanischen Zeitung „ABC“ berichtete der Papst, er habe ein entsprechendes Dokument unterzeichnet und dem damaligen Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone gegeben. Bertone übte dieses Amt bis zum 15. Oktober 2013 aus.

Franziskus sagte weiter, er gehe davon aus, dass Bertone das Dokument an dessen Nachfolger, Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, weitergegeben habe. Er glaube, dass auch schon die Päpste Pius XII. (1939-1958) und Paul VI. (1963-1978) bedingte Rücktrittserklärungen unterzeichnet hätten. Spekulationen darüber hatte es immer wieder gegeben; Franziskus ist der erste Papst, der diesen Schritt öffentlich gemacht hat.

Erklärung mit offenen Fragen

In dem Interview erklärte Franziskus allerdings nicht, welche Instanz die Amtsunfähigkeit – etwa im Falle einer geistigen Verwirrung oder eines Komas – feststellen und den Rücktritt des Papstes bekannt geben muss. Er sprach nur davon, dass es „um eine Verhinderung durch medizinische Umstände oder was auch immer“ gehe. Mit diesen Worten habe er die Erklärung an Bertone übergeben.

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