Amtsverzicht erstmals schriftlich festgelegt – Bedingungen festgelegt

Papst Paul VI. dachte an Rücktritt

Papst Paul VI. hat an Rücktritt gedacht. In einem am Mittwoch von der italienischen Zeitung „La Stampa“ veröffentlichten Brief Pauls steht, unter welchen Bedingungen der demnächst Heilige auf das Papstamt verzichtet hätte

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Papst Paul VI. hat an Rücktritt gedacht. Wie aus einem am Mittwoch von der italienischen Zeitung „La Stampa“ veröffentlichten Brief Pauls hervorgeht, wollte er im Fall von Krankheit oder Unfähigkeit zur Ausübung des Amts darauf verzichten. Papst Franziskus würdigt das Schreiben im Vorwort zu einem neuen Buch mit bislang unveröffentlichten Dokumenten Pauls VI. als „prophetisches Zeichen der Liebe zu Christus und zur Kirche“.

Ein schwer erkrankter Papst könne nicht mit der „nötigen Wirksamkeit“ sein Amt ausfüllen, kommentiert Franziskus laut „La Stampa“. Dass Paul VI. seinen Rücktritt vorbereitet habe, sei „ein weiteres Zeichen für seine Heiligkeit“. Franziskus spricht Paul VI. Ende Oktober heilig.

Im bekanntgewordenen Brief Pauls VI. an den Dekan des Kardinalskollegs wird ein Papstrücktritt erstmals schriftlich festgehalten. Als erster Papst der Neuzeit trat Benedikt XVI. 2013 aus Altersgründen zurück.

 

Die Bedingungen

 

Am 2. Mai 1965 schreibt Paul VI. von Amtsverzicht im Fall von „Krankheit, die als unheilbar oder langanhaltend gilt und die uns daran hindert, die Funktionen unseres apostolischen Amtes angemessen auszuüben“. Überdies gelte der Rücktritt, falls „ein anderes gravierendes und anhaltendes Hindernis“ die Amtsführung unmöglich mache. Der Amtsverzicht wäre laut Schreiben Pauls VI. gültig geworden, wenn der Dekan des Kardinalskollegs, die leitenden Kardinäle der Vatikanbehörden und der Generalvikar des Bistums Rom ihn angenommen hätten.

Bereits Pius XII. soll für den Fall seiner Entführung im Zweiten Weltkrieg einen Amtsverzicht erwogen haben. So hätten die Geiselnehmer nur einen Kardinal, nicht aber den Papst in ihrer Gewalt gehabt.

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