Experten und Betroffene stärker bei Synoden einbinden

Papst stärkt Mitwirkung von Gläubigen bei Leitung der Kirche

Papst Franziskus will die Mitwirkung von Gläubigen bei der Leitung der Weltkirche stärken. Dazu hat er eine neue Ordnung für Bischofssynoden erlassen. So sollen jeweilige Experten und Betroffene stärker eingebunden werden.

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Papst Franziskus will die Mitwirkung von Gläubigen bei der Leitung der Weltkirche stärken. Dazu hat er eine neue Ordnung für Bischofssynoden erlassen, die am Dienstag im Vatikan vorgestellt wurde. Solche mehrwöchigen Versammlungen beruft der Papst ein, um mit den Bischöfen über bestimmte Themen zu beraten. Anfang Oktober etwa beginnt im Vatikan eine dreiwöchige Synode zum Thema Jugend.

Mit der neuen Konstitution „Episcopalis communio“ (Die Bischöfliche Gemeinschaft) strukturiert Franziskus das Instrument der Bischofssynode flexibler. Zudem sollen jeweilige Experten und Betroffene stärker eingebunden werden. Sowohl bei der Vorbereitung einer Synode wie bei der Umsetzung ihrer Ergebnisse sollen Bischöfe stärker ihre Priester wie die Gläubigen einbeziehen. So gab es bereits bei den Familiensynoden 2014/2015 und der anstehenden Jugendsynode Umfragen oder lokale Gespräche.

 

Synoden sollen auf das Volk Gottes hören

 

Auch sind künftig sogenannte vorsynodale Versammlungen möglich, bei denen zum Thema einer angesetzten Synode Erfahrungen gesammelt und Einschätzungen ausgetauscht werden. Deren Ergebnisse fließen dann, wie bereits bei der Jugendsynode geschehen, ins Arbeitsdokument der Synode ein.

Die Bischofssynode müsse „immer stärker ein besonderes Mittel werden, auf das Volk Gottes zu hören“, heißt es in der Konstitution. Umgekehrt sind nach einer Synode künftig entsprechende Verfahren geplant, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.

 

Vorherige Regelungen werden außer Kraft gesetzt

 

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) hatte Papst Paul VI. das Instrument der Bischofssynode eingerichtet. Ähnliches hatte es bereits in der frühen Kirche gegeben. Die neue Konstitution „Episcopalis communio“, die in Kürze in Kraft treten soll, ersetzt eine Regelung von Paul VI. von 1965 sowie ergänzende Bestimmungen Benedikts XVI. von 2006.

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