So klappt es mit den Pastoralen Räumen (2)

Pastorale Räume: Im Leitungsteam hat der Pfarrer nicht das letzte Wort

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Wie funktioniert Leitung im Pastoralen Raum? Welche Kompetenzen haben die neuen Teams? Kirche+Leben spricht mit Matthias Mamot aus dem Generalvikariat in Münster. Er hat sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit Leitungsformen auseinandergesetzt und nennt Beispiele für Kooperationen.

Die 45 Pastoralen Räume im Bistum Münster sind formal seit dem 1. Januar Realität, doch auch knapp zehn Monate nach Errichtung bleiben offene Fragen. Ein wesentlicher Punkt sind die Kompetenzen und die Zusammensetzung der neuen Leitungsteams, die 2026 ihre Arbeit aufnehmen sollen.

Zur Zusammensetzung hat Bischof Felix Genn Ende August eine Grundsatzentscheidung getroffen. Demnach bilden sich diese neuen Gremien aus Haupt- und Ehrenamtlichen aus den Pfarreien des Pastoralen Raums. Neben einem Leitenden Pfarrer gehören Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Ehrenamtliche und im NRW-Teil des Bistums auch Verwaltungsleitungen, die bis 2030 flächendeckend eingeführt werden sollen, den Teams an.

Pastoraler Raum: Entscheidungen im Konsens

Wenn es um Kompetenzen geht, wird es einen deutlichen Unterschied zwischen der Leitung einer Pfarrei und eines Pastoralen Raum geben. Einer der Leitenden Pfarrer der beteiligten Pfarreien trägt als Mitglied im Leitungsteam für den Pastoralen Raum gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Teams Verantwortung bei Entscheidungen, erläutert Matthias Mamot aus dem Bischöflichen Generalvikariat in Münster. In der Pfarrei hingegen trägt er die Letztverantwortung.

Mamot hat sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit Leitungsformen in Pastoralen Räumen auseinandergesetzt. Die Entscheidungen in den Leitungsteams sollen im Idealfall im Konsens getroffen werden – ohne priesterliche Vorrechte.

Kooperationen im Pastoralen Raum ausloten

Bischof Genn spricht von einem „Epochenwandel“. Denn, so Mamot, bei einem Pastoralen Raum handle es sich im Gegensatz zur Pfarrei nicht um eine Rechtsfigur aus dem Kirchenrecht, die bei wichtigen Entscheidungen eine Letztverantwortlichkeit des Pfarrers bedingen würde.

Vielmehr übernehmen die Leitungsteams die Funktion, Leute aus den Mitgliedspfarreien an einen Tisch zu bringen, um Kooperationen auszuloten. Es gehe nicht darum, Kompetenzen von Pfarreien zu beschneiden, sondern zu schauen, welche Gemeinde welche Stärken in den Pastoralen Raum einbringen könne.

Gemeinsame Immobiliennutzung ist eine Idee

Mamot nennt als Beispiel die Immobiliennutzung. Obwohl die Gebäude weiter im Besitz einer Pfarrei blieben, könnten verschiedene Gemeinden sie nutzen, um eine bessere Auslastung zu ermöglichen. Hier könne das Leitungsteam des Pastoralen Raums für einen besseren Überblick über Pfarreigrenzen hinweg sorgen. Für die Zusammenarbeit untereinander wird darüber nachgedacht, in Zukunft auch ein Budget für jeden Pastoralen Raum zur Verfügung zu stellen, erklärt Mamot. Darüber könnte das Leitungsteam verfügen und zum Beispiel gemeinsame Veranstaltungen organisieren.

Außerdem sei denkbar, dass sich Gemeinden im Verbund künftig als Arbeitgeber präsentieren, die gemeinsam bessere Konditionen ermöglichen. Er nennt Kirchenmusiker und Küster als Beispiele. Wo eine Pfarrei nur wenige Wochenstunden anbiete, könnte die Stelle im Pastoralen Raum aufgewertet und attraktiver gestaltet werden. Das sei allerdings noch Zukunftsmusik.

Kirchengemeindeverbände auf Kreisebene
Zusätzlich zu den Pastoralen Räumen werden im NRW-Teil des Bistums Münster auf Kreisdekanatsebene ab 2025 sogenannte Kirchengemeindeverbände gegründet, die staatskirchenrechtliche Relevanz haben. Sie sollen Pfarreien in der Verwaltung entlasten und können zum Beispiel die Trägerschaft der katholischen Kitas übernehmen. Hiervon sollen Haupt- und Ehrenamtliche in den Pfarreien profitieren. Im oldenburgischen Bistumsteil sind die Verbände auf Ebene des Pastoralen Raums vorgesehen.

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