Anzeige
Wie sieht die Leitung in Pastoralen Räumen künftig konkret aus? Für den NRW-Teil der Diözese ist eine Regelung veröffentlicht worden.
Wie die Leitung aus Ehren- und Hauptamtlichen dauerhaft in den vor einem Jahr gegründeten Pastoralen Räumen geregelt ist, regelt zukünftig im NRW-Teil der Diözese ein Statut. Diese Regelung ist laut Bischöflicher Pressestelle am 11. März an alle Verantwortlichen der betroffenen Pfarreien verschickt worden.
Ergänzend zu der Entscheidung, die Münsters gerade emeritierter Bischof Felix Genn bereits im vergangenen Sommer zur Besetzung der Leitungsteams in den Pastoralen Räumen getroffen hat, wird es künftig einen Rat und ein Forum des Pastoralen Raumes geben.
Das Leitungsteam des Pastoralen Raums
Grundsätzlich, so heißt es in der Mitteilung, gehören zum Leitungsteam des Pastoralen Raumes ein Leitender Pfarrer, eine Pastoralreferentin oder ein Pastoralreferent, zwei Ehrenamtliche sowie perspektivisch die für den jeweiligen Pastoralen Raum angestellte Verwaltungsleitung. Zu diesen fünf Mitgliedern kann das Leitungsteam weitere Personen beratend hinzuziehen.
Neues Gremium für Pastoralen Raum entsteht
Neu ist als Gremium der Rat des Pastoralen Raumes. Dieser setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Leitungsteam, maximal zwei Personen aus jeder Pfarrei sowie maximal einer Vertreterin oder einem Vertreter aus den Pastoralteams jeder Pfarrei. Hinzuberufen werden können weitere Akteure aus dem Pastoralen Raum – beispielsweise von der Caritas, katholischen Vereinen und Verbänden sowie Einrichtungen.
Aufgabe des Rates des Pastoralen Raumes, der mindestens zweimal pro Jahr tagen soll, ist, die pastorale Strategie zu beraten und über sie zu entscheiden. Zudem wird er den Tätigkeitsbericht des Leitungsteams entgegennehmen. Darüber hinaus gibt es ein Forum. Dieses dient als Begegnungsort aller Engagierten und Interessierten im jeweiligen Pastoralen Raum, heißt es weiter.
Leitungsteams nehmen 2026 Arbeit auf
Bis Ende November dieses Jahres müssen die künftigen Leitungsteams feststehen. Zum 1. Januar 2026 sollen sie von der Bistumsleitung ernannt werden und ihre Aufgaben übernehmen.