Im Bistum Münster darf nicht in den Pfarreirat gewählt werden, wer bei der Pfarrei beschäftigt ist. Kann man es sich leisten, Motivierte abzuweisen?
Wie gestalten wir unsere Gottesdienste zu Pfingsten? Welches neue Gesprächsangebot wollen wir Eltern von Kita-Kindern machen? Bei solchen Fragen entscheiden kompetente gewählte Laien in den Pfarreiräten der Gemeinden mit. Nur: Sie müssen es auch dürfen.
Kita-Erzieherinnen, Verbundleitungen, Kirchenmusiker, Pfarrsekretärinnen und andere Hauptamtliche sind nicht in Pfarreiräte wählbar. Das legt Paragraf 4 Absatz 4 der neuen Satzung für Pfarreiräte im Bistum Münster fest. Ausnahmen…