Wahlen am 6. und 7. November – Keine Verschiebung wegen Corona

Pfarreirat und Kirchenvorstand: Bistum Münster hält an Wahltermin fest

  • Das Bistum Münster hält daran fest, Pfarreiräte und Kirchenvorstände am 6. und 7. November zu wählen.
  • Eine Verschiebung wegen Corona komme „nicht in Betracht“, so Generalvikar Klaus Winterkamp.
  • Zudem garantiere sie nicht, dass „die Wahlen einige Monate später besser vollzogen werden können“.

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Trotz der Corona-Einschränkungen in Gemeindeleben und Gremienarbeit hält das Bistum Münster daran fest, Pfarreiräte und Kirchenvorstände am 6. und 7. November zu wählen. Eine Verschiebung wegen der Pandemie komme „nicht in Betracht“, schreibt Generalvikar Klaus Winterkamp an die Pfarreiräte und Kirchenvorstände in nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster.

Pfarreiräte werden Anfang November auch im Oldenburger Land gewählt. Die Kirchenvorstände im niedersächsischen Bistumsteil, die dort Kirchenausschüsse heißen, stehen erst 2022 zur Wahl, teilt das Offizialat Vechta auf Anfrage mit.

 

Längere Amtszeit nicht einfach möglich

 

Über den Wahltermin hätten Bischof Felix Genn, Generalvikar Winterkamp und der Hauptausschuss des Diözesanrats „intensiv beraten“, so Winterkamp: „Auch eine Verschiebung garantiert nicht, dass die Wahlen einige Monate später besser vollzogen werden können.“

Die amtierenden Pfarreiräte und Kirchenvorstände hätten sich „für eine festgelegte Amtszeit bereit erklärt“. Sie zu verlängern, sei „nicht ohne weiteres möglich“. Vor allem nicht bei Kirchenvorständen, wo neben kirchlichem auch staatliches Recht berührt ist.

 

Fusion der Gremien wohl nicht vor 2024

 

Der Generalvikar erwähnt Überlegungen, nach einer Reform des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen Pfarreirat und Kirchenvorstand optional zusammenzulegen. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch Zeit brauche, gehe man im Generalvikariat davon aus, dass die Fusions-Möglichkeit erst etwa 2024 bestehe. Daher sollen im November 2021 beide Gremien wie gewohnt gewählt werden.

Pfarreiräte und Kirchenvorstände können zum zweiten Mal per Allgemeiner Briefwahl bestimmt werden. Dann erhalten sämtliche Katholiken der Pfarrei die Unterlagen zugesandt, eine Urnenwahl entfällt. Winterkamp schreibt, bei den bisherigen Allgemeinen Briefwahlen habe es eine „signifikant höhere Wahlbeteiligung“ und positive Resonanz bei den Gläubigen und den Engagierten gegeben.

 

Fristen für Briefwahl

 

Plant eine Pfarrei die Allgemeine Briefwahl des Pfarreirats, muss dieser das bis zum 30. Mai entscheiden und der Geschäftsstelle des Diözesanrats im Generalvikariat in Münster melden. Bei einer Urnenwahl ist der 7. August die Meldefrist.

Soll der Kirchenvorstand per Brief gewählt werden, ist am 26. Juni Meldeschluss. Hier ist die Abteilung Recht im Generalvikariat zuständig. Beim Kirchenvorstand steht alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder zur Wahl. Das gilt 2021 in der Regel für die 2015 Gewählten.

Das aktive Wahlrecht für Pfarreiräte haben bereits 14-Jährige. Bei Kirchenvorständen ist das Wahlalter 18 Jahre.

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