Justiz nennt Vorgehen „strafrechtlich nicht relevant“

Pfarrer in Bedburg-Hau: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat nach Medienberichten erklärt, dass Ermittlungen gegen den Pfarrer von Bedburg-Hau nicht in Betracht kommen. Nun werden innerkirchliche Untersuchungen eingeleitet.

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Für die Staatsanwaltschaft in Kleve kommen nach Medienberichten Ermittlungen gegen den Pfarrer aus Bedburg-Haus nicht in Betracht. Gegen ihn war eine Strafanzeige gegen Beleidigung eingegangen. Die Fotos und Mitteilungen waren nach Angaben der Justiz  strafrechtlich nicht relevant.

Die Bistumsleitung in Münster teilte auf Anfrage mit, nun würden innerkirchliche Untersuchungen angestellt. Bis auf weiteres bleibe der Priester vom Dienst freigestellt, erklärte Pressesprecher Stephan Kronenburg. Bischof Felix Genn hatte den Geistlichen am 10. Dezember mit sofortiger Wirkung freigestellt. Der Pfarrer darf keine Gottesdienste feiern und keine Sakramente spenden.

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