UPDATE: Staatsanwaltschaft: Anzeige wegen Beleidigung eingegangen

Pfarrer in Bedburg-Hau: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen

Im Fall des entpflichteten Pfarrers in Bedburg-Hau prüft die Staatsanwaltschaft Kleve, ob sie Ermittlungen einleitet. Eine Anzeige wegen des Vorwurfs der Beileidigung liegt vor. Die Staatsanwaltschaft entscheidet in diesen Tagen.

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Im Fall des entpflichteten Pfarrers in Bedburg-Hau prüft die Staatsanwaltschaft Kleve, ob sie Ermittlungen einleitet. Oberstaatsanwalt Günter Neifer sagte auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“, es sei Strafanzeige gegen den Pfarrer wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingegangen. Derzeit werde geprüft, ob es Anlass gibt, ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Diese Entscheidung soll in diesen Tagen fallen.

Über den Sachverhalt habe auch Generalvikar Klaus Winterkamp die Strafverfolgungsbehörde informiert, sagte der Sprecher des Bistums Münster, Stephan Kronenburg, auf Anfrage. „Welche Maßnahmen die Staatsanwaltschaft ergreift, liegt in deren Verantwortung. Weitere Maßnahmen unsererseits sind derzeit nicht geplant. Den Namen des Pfarrers kommunizieren wir nicht.“

 

Pfarrverwalter schrieb der Gemeinde

 

In der Pfarrei Heiliger Johannes der Täufer Bedburg-Hau wurde Theo Kröll als Pfarrverwalter eingesetzt. Er hatte die Gemeindemitglieder, den Kirchenvorstand und den Pfarreirat umgehend in einem Brief über die Ereignisse informiert. In einem Telefonat mit „Kirche-und-Leben.de“ bestätigte er den Inhalt des Schreibens, das durch Medien bekannt wurde.

Darin steht, dass „die Nachricht uns alle sehr überrollt hat“ und „für viel Unruhe sorgen“ wird. „Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Missbrauch Minderjähriger handelt“, schreibt Kröll. Als Gemeinde „sind wir nun stark gefordert und vertrauen auf unseren bisherigen guten Zusammenhalt“.

 

Früherer Pfarrer hat Bedburg-Hau verlassen

 

Christian Breuer von der Bischöflichen Pressestelle am Niederrhein bestätigte auf Anfrage, dass der freigestellte Pfarrer Bedburg-Hau inzwischen verlassen habe. Breuer sagte, wegen des laufenden Verfahrens könne er aus rechtlichen Gründen keine weiteren Angaben machen.

Bischof Felix Genn hatte den Geistlichen am 10. Dezember mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres vom priesterlichen Dienst freigestellt. Der Pfarrer darf keine Gottesdienste feiern und keine Sakramente spenden.

UPDATE: Am 14. Dezember 2018 Angaben präzisiert: Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch nicht, sondern prüft, ob sie wegen einer vorliegenden Anzeige Ermittlungen einleitet.

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