„Wir haben genug fähige Leute, die das können.“

Pfarrer in Cloppenburg gibt Vorsitz im Kirchenausschuss ab

Bernd Strickmann ist als Pfarrer automatisch Vorsitzender im Kirchenausschuss von St. Andreas Cloppenburg. Jetzt nutzt er eine Satzungsregel und gibt ihn ab. Warum er in diesem Finanzgremium seiner Gemeinde in die zweite Reihe tritt.

 

 

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Pfarrer Bernd Strickmann will nicht mehr. „Als Priester muss ich nicht bei jedem Verwaltungsgremium den Vorsitz haben“, sagt er im Gespräch mit „Kirche+Leben“. Deshalb habe er vor der Wahl zum Kirchenausschuss angekündigt, den Vorsitz in diesem Finanzgremium von St. Andreas Cloppenburg abzugeben. Nach einer Einarbeitungszeit von einem Jahr solle dort ein neuer Vorsitzender gewählt werden; den wolle er dem Bischöflichen Offizial in Vechta dann zur Ernennung vorschlagen.

 

Vorgang nur in Niedersachsen möglich

 

Das Vermögensrecht im niedersächsischen Teil des Bistums Münster sieht diese Möglichkeit vor. Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums gibt es sie nicht; der Pfarrer ist und bleibt Vorsitzender des Finanzgremiums, das dort Kirchenvorstand heißt.

Ein Kirchenausschuss verwaltet das Vermögen einer Gemeinde und entscheidet über den Haushalt. Dass der Priester den Vorsitz führt, hält Strickmann nicht für notwendig. „Wir haben genug fähige Leute, die das können.“ Der Pfarrer betont: „Ich halte es für wichtig, Macht abzugeben. Wenn Klerikalismus ein Thema ist, dann können wir Priester ruhig Posten abgeben.“ Zudem: „Pfarrer reden oft von Überlastung – dann muss man mit der Abgabe von Aufgaben auch ernst machen.“

 

Der Vorsitzende hat wichtige Aufgaben

 

Welche Last bedeutet der Vorsitz im Kirchenausschuss für einen Pfarrer? Er ist damit automatisch Dienstvorgesetzter aller Angestellten der Gemeinde, in einer großen wie St. Andreas mit fünf Kindergärten auch der aller Erzieherinnen. Er führt die Korrespondenz und die Verhandlungen der Gemeinde. Er bereitet die Sitzungen im Ausschuss vor und leitet sie. Pfarrer Strickmann sieht das so: „Ein Vorsitzender muss in der Gesprächsführung immer darauf achten, dass alle gleichmäßig zu Wort kommen. Wenn ich nicht mehr Vorsitzender bin, habe ich eine andere Rolle, ich kann offener meine Meinung zu Fragen der Seelsorge einbringen.“

Diese Meinung habe das gleiche Gewicht wie jede andere; „im Kirchenausschuss bin ich auch schon überstimmt worden“. Für Strickmann gilt: „Die Qualität eines Gremium zeigt sich gerade darin, ob der Vorsitzende überstimmt werden kann – und auch einmal überstimmt wird.“

 

Schon mehrmals auf Vorsitz verzichtet

 

Der Pfarrer hat auch anderswo den Vorsitz abgegeben, den er durch sein Amt automatisch innehatte: in den Kuratorien von Stiftungen, etwa bei der Förderschule Vincenzhaus und beim Altenheim Pius-Stift.

Nach den Worten der Justiziarin des Offizialates, Ulrike Hintze, hat es eine solche Regelung bis zum Jahr 2004 in etwa einem Dutzend der 120 Gemeinden gegeben, meist dort, wo ein Seelsorger Pfarrer von drei oder vier Gemeinden zugleich war. Nach dem Abschluss der Fusionsprozesse im Oldenburger Land sei Cloppenburg die erste der nun 40 Pfarrgemeinden, in der der Kirchenausschuss bald von einem Laien geführt werde, sagte Hintze.

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