Ulrich Messing stellt sich Tennen der Paohlbürger

Pfarrer in Handschellen vor Narren-Richtern in Münster

Pfarrer Ulrich Messing aus Münster stand am Wochenende mit Handschellen vor Gericht. Anklage: Ämterhäufung. Das Tennengericht der Karnevalsgesellschaft "Paohlbürger" urteilte streng, blieb bei der Strafe aber milde.

Anzeige

Ulrich Messing, Pfarrer von St. Josef und St. Marien im Norden von Münster, Pfarrerverwalter von St. Franziskus, Definitor im Stadtdekanat Münster und überzeugter Jeck, musste sich am Sonntag in Handschellen den strengen Richtern des karnevalistischen Tennengerichts stellen. Er war der Ämterhäufung und Pflichtverletzung angeklagt, und „dass er sich nicht mehr intensiv seinen eigentlichen Aufgaben widmen könne, nämlich über Anstand und Moral detailliert zu wachen“.

Tennengericht.
Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagte, Präsident und Senatspräsident des karnevalistischen Tennengerichts in Münster. | Foto: Tennengericht.

Zudem würde Messing sich auch nicht mehr ausreichend seinen „wichtigen Kunden in Münster widmen, nämlich den Karnevalisten und Gesellschaften“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung aus dem Umfeld des Gerichtes. Die Missionierung gerade dieser Schäfchen habe aber hohe Priorität. Es drohe eine Vernachlässigung.

 

Anklage: Vernachlässigung karnevalistischer Pflichten

 

Als wortgewandter Pfarrer stand mit Messing zum ersten Mal ein Kirchenmann vor dem Westfälischen Tennengericht der Karnevalsgesellschaft „Paohlbürger“. Messing habe sich aber mit Hilfe von Zeugen und himmlischem Beistand achtbar auf der Bühne geschlagen. Er habe sich mit gewohnt klarer Meinung und Stimme der Anklage widersetzt.

Der Pfarrer war vom „Staatsanwalt“ des Tennengerichts, dem früheren TV-Moderator Harry Wijnvoord, angeklagt worden, auf „viel zu vielen Hochzeiten zu tanzen“. Eigentlich lese er immer seine Predigten in Versform vor. Auch das komme jetzt zu kurz, wie festzustellen sei.

 

Ein Wunder muss her

 

Allerdings könne kein Mensch in so kurzer Zeit so viele immer neue Verse schreiben, heißt es weiter. Das Tennengericht habe den Pfarrer daher zu einer äußerst milden Strafe verurteilt, die der fromme Mann auch sofort angenommen habe: Messing muss jetzt, allerdings ohne Handschellen, auf dem Paohlbürgerhof eine Messe in Versform feiern.

Als verschärfte Auflage wurde im Urteil verfügt, dass der Gottesdienst sich inhaltlich mit den Möglichkeiten von Wundern in der heutigen Zeit zu befassen habe, zum Beispiel, so gab das Gericht vor, wie man Wasser in Wein oder zumindest in Bier verwandeln kann. Dies käme bei den Karnevalisten Münsters besonders gut an, so die Pressemitteilung.

Anzeige