TRADITIONALISTEN

Rückkehr exkommunizierter Piusbrüder: Vatikan legt klare Bedingungen fest

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Reuige Piusbrüder können in die katholische Kirche zurückkehren. Dafür müssen sie strikte Bedingungen erfüllen. Auch Laien.

Von KNA

Nach der unerlaubten Bischofsweihe im schweizerischen Écône ist der Vatikan bereit, reuige Piusbrüder wieder in die Kirche aufzunehmen. Die Bedingung: Sie müssen dem Papst Treue versprechen und die gültige katholische Lehre akzeptieren, teilt das Glaubensdikasterium mit.

Priester, die der Piusbruderschaft angehören und in die Kirche zurück wollen, müssen dem Papst einen eigenhändigen Brief schreiben. Darin sollen sie um die Rücknahme der gegen sie verhängten Strafe bitten.

Verbot öffentlicher Papst-Kritik

Priester, die von einem Bischof der Piusbruderschaft geweiht oder auf andere Weise dort Mitglied wurden, sind in der Regel kirchenrechtlich vom Priesterdienst suspendiert oder exkommuniziert, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Letzteres ist die Konsequenz der am Mittwoch vollzogenen unerlaubten Bischofsweihe.

Ferner muss der Betroffene ein Glaubensbekenntnis und eine Kirchenzugehörigkeits-Erklärung unterschreiben. Dies muss er an seinen Ortsbischof oder sonstigen Oberen schicken. Darin verpflichtet er sich unter anderem, den Papst und dessen Lehren nicht öffentlich zu kritisieren.

Rückkehrer müssen Konzil anerkennen

Zudem muss er erklären, die Gültigkeit der Messfeiern in der seit 1970 üblichen Form anzuerkennen. Schließlich muss er erklären, dass er die Lehren der ökumenischen Konzilien anerkennt. Das bisher letzte war das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Entscheidende Reformen dieser Kirchenversammlung lehnen die Piusbrüder ab.

Der Bischof oder Obere - das kann auch ein Oberer der traditionalistischen, papsttreuen Petrusbruderschaft sein - nimmt den Rückkehrer für mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre zur Probe auf. Dann entscheidet er, ob er dem Rückkehrer in seinem Bistum oder seiner Gemeinschaft einen Platz zuteilt.

Was Laien versprechen müssen

Für Laien, die der Piusbruderschaft förmlich angehören, genügt ein schriftliches Glaubensbekenntnis samt Kirchenzugehörigkeits-Erklärung an den Ortsbischof. Dieser kann dann die Wiederaufnahme so vornehmen, wie er es für geboten hält.

Gläubige, die lediglich öfters Gottesdienste der Bruderschaft besucht haben, aber Lehre und Autorität des Papstes anerkennen, gelten gemäß dem Schreiben nicht als bestraft. Bei ihnen reicht es aus, sich an einen regulären katholischen Priester zu wenden und zu versprechen, dass sie künftig nicht mehr die Gottesdienste der Piusbruderschaft besuchen.

Anders als bei der Exkommunikation der Pius-Bischöfe von 1988 richtet der Vatikan diesmal keine eigene Kommission für die Wiederaufnahme abtrünniger Traditionalisten ein. Auch spezielle Gemeinschaften für traditionalistische Priester, wie seinerzeit die Petrusbruderschaft, werden diesmal nicht gegründet. Priester, die der Piusbruderschaft den Rücken kehren, können dort auch diesmal eine neue geistliche Heimat finden.

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