Verdacht der Vertuschung – Bischöfe weisen die Anschuldigungen zurück

Polnische Missbrauchskommission zeigt vier polnische Bischöfe an

  • Polens staatliche Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch hat den Krakauer Kardinal Stanislaw Dziwisz und drei weitere Bischöfe bei der Generalstaatsanwaltschaft angezeigt.
  • Es bestehe der Verdacht, dass die Bischöfe die gesetzliche Mitteilungspflicht von Sexualstraftaten missachtet hätten.
  • Die Bischöfe weisen die Anschuldigungen zurück.

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Polens staatliche Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch hat den Krakauer Kardinal Stanislaw Dziwisz und drei weitere Bischöfe bei der Generalstaatsanwaltschaft angezeigt. Es bestehe der Verdacht, dass Dziwisz, Bischof Roman Pindel von Bielsko-Zywiec (Bielitz-Saybusch) sowie dessen Vorgänger Tadeusz Rakoczy und dessen Weihbischof Piotr Greger die gesetzliche Mitteilungspflicht von Sexualstraftaten missachtet hätten. Das geht aus einem Schreiben der Kommission vom 4. März an den Anwalt eines Missbrauchsopfers hervor, das der private Nachrichtensender TVN24 (Donnerstag) auf seiner Website veröffentlichte.

Sein Mandant, Janusz Szymik, hatte dem Gremium Mitte Februar bei einer nicht öffentlichen Sitzung berichtet, dass er als Kind in den 80er Jahren im südpolnischen Bistum Bielsko-Zywiec fünf Jahre lang von einem Priester missbraucht worden sei. Er habe den Täter Jahre später zunächst beim damaligen Ortsbischof Rakoczy und dann vor rund zehn Jahren mit Unterstützung des Priesters Tadeusz Isakowicz-Zaleski beim damaligen Krakauer Erzbischof Dziwisz angezeigt. Letzterer war als Metropolit für das Bistum Bielsko-Zywiec zuständig. Die Geistlichen hätten aber nicht die notwendigen Schritte eingeleitet.

 

Strafanzeige gegen Dziwisz im Januar zurückgewiesen

 

Die Bischöfe weisen die Anschuldigungen zurück. In Polen müssen seit 2017 Personen, die "glaubhafte" Informationen über bestimmte Straftaten erhalten, "unverzüglich" die Polizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Krakau hatte im Januar eine Strafanzeige gegen Dziwisz zurückgewiesen. Der 81-jährige Kardinal habe keine Straftat begangen, denn seinerzeit, von 2006 bis 2012, sei er nicht gesetzlich verpflichtet gewesen, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft derartige Vorwürfe gegen Priester zu melden.

Der Fall hatte bereits im Herbst für Aufsehen gesorgt. Dziwisz hatte damals angekündigt, sich mit Szymik treffen zu wollen. Zu einer Begegnung sei es aber bisher nicht gekommen, sagte Szymik dem TV-Sender. Der Kardinal zählt zu den prominentesten Kirchenmännern in Polen. Er war persönlicher Sekretär von Papst Johannes Paul II. während dessen gesamtem Pontifikat (1978-2005) und anschließend bis 2016 Erzbischof von Krakau.

 

Missbrauchskommission nicht nur in Kirche tätig

 

Die vom polnischen Parlament eingesetzte staatliche Kommission arbeitet seit November Missbrauchsfälle auf, die ihr aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie den Religionsgemeinschaften gemeldet werden. 53 der 190 bislang behandelten Fälle betrafen Geistliche.

Update 12. März: Bistum weist Vorwurf der Missbrauchskommission zurück
Das katholische Bistum Bielsko-Zywiec (Bielitz-Saybusch) im Süden Polens wehrt sich gegen den Vorwurf mangelnder Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft beim Thema sexueller Kindesmissbrauch. Es erklärte in einer Pressemitteilung, es habe alle ihm bekannten Missbrauchsfälle dem Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Auch die Fälle aus der Zeit vor der Einführung der Anzeigepflicht im Juli 2017 seien der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden.

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