KIRCHE+LEBEN-EXKLUSIV

Theologe Bauer zum Predigtverbot: Man hätte Rom besser nicht gefragt

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Warum der Münsteraner Professor für Predigtlehre nicht nur Rom, sondern auch die deutschen Bischöfe kritisiert, sagt er im Kirche+Leben-Interview.

Herr Professor Bauer, wie war Ihre erste Reaktion auf das vatikanische Verbot der Laienpredigt in der Eucharistiefeier?

Ich war enttäuscht. Denn auch ich hatte die – letztlich naive – Hoffnung, dass in Rom der Wille zu einer synodalen Transformation der Kirche um einiges größer ist. Insofern ist das Schreiben aus dem Vatikan auch eine Ent-Täuschung. Es war kein guter Tag für die Überwindung des hartleibigen und tiefsitzenden, seit Jahrhunderten eingeübten Klerikalismus einer Kirche, die sich nur sehr zaghaft synodalisiert. 

Wie stichhaltig ist die Begründung von Kardinal Arthur Roche, dem Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung?

Sie ist im Sinne einer bestimmten, letztlich vorkonziliaren Theologie, die sich aber dennoch auf das Zweite Vatikanum berufen kann, durchaus schlüssig. Vom Konzil her wären jedoch auch ganz andere Argumentationen möglich. Wir haben die wichtigsten davon vor einigen Jahren in einem Buch gesammelt, das als eine Art ‚Zuarbeit‘ verschiedener theologischer Disziplinen zum Synodalen Weg gedacht war.

Im Gespräch
Christian Bauer, 1973 in Würzburg geboren, ist seit 2023 Professor für Pastoraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Zuvor war er seit 2012 Professor für Pastoraltheologie an der Universität Innsbruck in Österreich.

Aus meiner persönlichen Sicht nicht viel stichhaltiger als die römische Antwort war auch die deutsche Anfrage. Denn hier ist in sehr allgemeiner Weise nur von „Laien“ die Rede, für die man unter Verweis auf die romoffizielle Erlaubnis der Jahre 1974 bis 1983 eine mit dem gegenwärtigen pastoralen Notstand begründete Predigterlaubnis („Indult“) erbittet. Der Status quo, der unter der Ägide Joseph Ratzingers im Zuge der Inkraftsetzung des Kirchenrechts von 1983 etabliert wurde, sollte dabei gewahrt werden – es wäre nur eine lokal begrenzte Ausnahme von der weiterhin gültigen Regel gewesen. 

Was wäre denn eine überzeugendere Begründung?

Ein aus meiner Perspektive weitaus stichhaltigeres Argument für die ‚Laien‘-Predigt im Sinne einer offiziellen Schriftauslegung („Homilie“) in der Sonntagsmesse ist der Hinweis auf die durchaus vorhandene Amtlichkeit der Predigenden. Er ist zum Beispiel wichtiger als der im Vatikanschreiben genannte personale Zusammenhang von Vorsteher- und Predigtdienst, der ja auch im Falle der Predigt eines Diakons oder eines Kaplans nicht gegeben ist. Das ist ämtertheologisch wichtig, denn bei der Homilie geht es dem römischen Schreiben zufolge „nicht lediglich um eine Frage der theologischen Kompetenz“ oder der pastoralen Versiertheit, sondern um ein amtliches Geschehen. 

Predigende Gemeinde- und Pastoralreferent:innen sind mehr als bezahlte Ehrenamtliche. Sie sind nichtgeweihte, aber bischöflich gesendete kirchliche Amtsträger:innen im Sinne von Can. 145 §1 des Kirchenrechts. Daher predigen sie auch nicht privat im eigenen Namen, sondern offiziell im Namen der Kirche. Auch für sie gilt die wunderbare augustinische Ämterformel: Mit euch bin ich Christ, für euch bin ich… Prediger:in. Die ämtertheologisch entscheidende Unterscheidung ist nicht Klerus – Laien, sondern Volk Gottes („mit euch Christ“) – predigende Amtsträger:innen („für euch Prediger:in“). 

Da diese ämtertheologische Argumentation im deutschen Schreiben nicht vorkam, hat auch die römische Antwort schlüssigerweise darauf nicht reagiert, sondern nur von „Laiengläubigen“ gesprochen. Nicht geweihte, aber offiziell gesendete Amtsträger:innen werden nicht erwähnt. Es heißt dort lediglich, die Homilie sei „untrennbar“ mit einer kirchlichen Sendung verbunden, die „sakramental durch die Heilige Weihe zum Ausdruck kommt“. Aufgrund dieser klaren Vorgabe lässt sich jedoch leider nicht fragen, ob das hier geäußerte Verbot auf die genannte Situation überhaupt zutrifft.

Ist es ausreichend, dass die kirchliche Praxis mit Blick auf die Verkündigung für Laien bereits ein „breites Spektrum an Möglichkeiten“ vorsehe, wie Kardinal Roche schreibt?

Es ist durchaus richtig, dass man die schöpferische Lebenskraft des Evangeliums auf sehr verschiedene Weise in Wort und Tat bezeugen kann. Die römische Argumentation ist jedoch eine theologisch recht billige Vertröstung im Sinne eines im Kern klerikalistischen ‚Whataboutism‘ nach dem Motto: Ihr möchtet gerne predigen? Wie wäre es dann mit Kindergottesdiensten und Wortgottesfeiern? Es ist wie mit dem Tragen liturgischer Gewänder im Gottesdienst. Auch dabei geht es nicht um eine Klerikalisierung von ‚Laien‘, sondern vielmehr um eine Entklerikalisierung des kirchlichen Amtes, die in der symbolisch verdichteten Ritualöffentlichkeit der Kirche für alle sicht- und spürbar ist. 

Notwendig wäre generell eine Überschreitung der überkommenen Klerus-Laien-Dichotomie in Richtung einer Vielfalt von Diensten und Ämtern wie am Anfang des Christentums, die sich dann auch in verschiedenen Predigtpersonen äußert. Auf dem zukunftweisenden Weg zurück zu dieser Vielfalt wäre die klassische kirchliche Ämterfolge („Cursus honorum“), die sich seit der konstantinischen Wende allmählich herausgebildet hat, vertikal in Richtung einer ‚postkonstantinischen‘ und daher wieder stärker an den christlichen Ursprüngen orientierten horizontalen Ämterpluralität zu kippen. 

Welche Auswirkung hat das vatikanische Verbot auf Deutschland und auf die Gemeinden?

Ich hoffe, keine im Alltag spürbare. Denn ich hoffe, dass mit dieser römischen Intervention in vielen Gemeinden genauso umgegangen wird, wie es bereits mit dem Predigtverbot von 1988 geschehen ist: Man hört Rom und geht dennoch in ungekündigter Verbundenheit mit der Weltkirche mit guten Gründen und im Vertrauen auf den schöpferischen Geist im Heilsplan Gottes einen anderen Weg. Wirklich bitter ist die römische Entscheidung jedoch für all jene Diözesen und Gemeinden, in denen diese Option aufgrund des jeweiligen Bischofs oder Pfarrers vor Ort nicht zugänglich ist.

Sie werden Sonntag für Sonntag bei der Auslegung des Evangeliums immer nur die gleiche Stimme hören können, es sei denn, ein Diakon oder Kaplan predigt – und es wird sicherlich keine weibliche sein. Dabei ist gerade die Frage der Geschlechtergerechtigkeit für die Glaubwürdigkeit der amtlichen Bezeugung des Evangeliums von zentraler Bedeutung. Denn eine Kirche, die ihre eigene Verkündigung in diesem Sinne dauerhaft performativ widerlegt, ‚predigt‘ bereits durch ihre „Körpersprache“ (Hermann Glettler) – noch bevor ein Geweihter den Mund aufmacht. Vielleicht wäre es auch in diesem Sinne klüger gewesen, besser nicht in Rom zu fragen, um keine solche Antwort zu erhalten?

Welche Chance böte die Laienpredigt in der Eucharistiefeier?

Buchtipp zum Thema:
Christian Bauer, Wilhelm Rees, „Laienpredigt – Neue pastorale Chancen“, 344 Seiten, Herder 2021.
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Seit frühester Jugend habe ich in meiner Heimatgemeinde ganz exzellente Predigten von Pastoralreferent:innen gehört, die mich spirituell prägten und an deren Inhalt ich mich zum Teil noch ganz genau erinnere. Heute bin ich nicht nur Laienmitglied des ‚Predigtordens‘ der Dominikaner:innen, sondern als Professor für Predigtlehre („Homiletik“) auch für die theologische Predigtausbildung zuständig. Darin versuchen wir, mit den Studierenden die vielen kleinen Geschichten unseres Alltags auf kreative Weise mit den großen Erzählungen des christlichen Glaubens zu verweben.

Homiletik ist eine meiner praktisch-theologischen Lieblingsdisziplinen, denn in Bezug auf die Inkulturation des Evangeliums stellt sie eine pastorale Grundfrage: Sprechen wir Gegenwart? Wie der Vorleser in Cornelia Funkes Romantrilogie „Tintenherz“ gilt es, das Evangelium heute so zur Sprache zu bringen, dass wir selber darin eine Rolle spielen können. Bei der Predigt geht es darum, dass Menschen im Umkreis Jesu das Haupt erheben und aufatmen, dass sie über sich hinauswachsen und aufrecht gehen lernen, zu sich und zueinander finden – und dass sich ihr Leben zum Guten wendet. 

Dabei ist es dann auch sekundär, ob die predigende Person eine Weihe hat oder nicht. Wirklich wichtig im Geiste Jesu ist vielmehr, dass die Predigt diesem pastoralen Ziel dient. Ihm ist alles andere, also auch disziplinäre Kirchenfragen, unterzuordnen. Denn es geht ja auch in der Predigt primär um das Anbrechen der Gottes- und nicht um ein Stabilisieren einer Männer- oder Klerikerherrschaft: „Sucht zuerst Gottes Reich und seine Gerechtigkeit, dann wird euch alles andere dazugegeben.“ (Mt 6,33).

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