Generalvikar spricht von Einzelfallentscheidung

Premiere im Erzbistum Freiburg: Transperson darf Religion unterrichten

  • Eine Transperson darf erstmals im Erzbistum Freiburg katholischen Religionsunterricht erteilen.
  • Der angehende Religionslehrer war auch an der Aktion „OutInChurch“ beteiligt.
  • Der Freiburger Generalvikar spricht von einer Einzelfallentscheidung.

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Erstmals darf eine Transperson im Erzbistum Freiburg katholischen Religionsunterricht erteilen. Der Referendar aus Waldshut, der früher eine Frau war und nun als Mann lebt, darf künftig als Lehrer an staatlichen Schulen katholische Religion unterrichten. Dies bestätigte die Erzdiözese Freiburg am Mittwoch auf Anfrage. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) berichtet. Es dürfte bundesweit einer der ersten Fälle sein.

Der angehende Religionslehrer war auch an der Aktion „OutInChurch“ beteiligt, bei der sich bundesweit Mitarbeitende der Kirche, Priester und Religionslehrkräfte als queer und homosexuell geoutet haben. Er war ein Protagonist des dazugehörigen ARD-Dokumentarfilms. Dem SWR sagte er nun: „Das ist auf jeden Fall eine große Erleichterung, weil jetzt einfach Sicherheit besteht, wie mein weiterer Weg aussehen kann.“ Er hatte angekündigt, seine Partnerin zu heiraten.

Kirchliches Arbeitsrecht vor Änderung

Der Verwaltungschef des Erzbistums, Generalvikar Christoph Neubrand, bezeichnete die Unterrichtserlaubnis als Einzelfallentscheidung und nicht als Paradigmenwechsel. Allerdings berieten die Bischöfe aktuell über grundsätzliche Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur. Im konkreten Fall sei entscheidend gewesen, dass bei dem Referendar spürbar sei, dass er „mit Leib und Seele Religionslehrkraft werden will. Er brennt für dieses Thema.“

Allerdings erhielt er nicht die übliche, förmliche Erlaubnis der „Missio canonica“ des Erzbischofs, sondern eine vom Generalvikar unterschriebene „unbefristete Unterrichtserlaubnis“. Die Missio könne wegen der geltenden kirchenrechtlichen Regeln nicht ausgestellt werden, hieß es. An staatlichen Schulen würden aber beide Dokumente gleichermaßen anerkannt.

Diskussionen über Neuregelungen

Das katholische Kirchenrecht stellt für die Erlaubnis, Religionsunterricht zu erteilen, hohe Ansprüche an die Bewerber. Beispielsweise wurde wiederverheirateten Geschiedenen oder Paaren in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Lehrerlaubnis verweigert. Derzeit wird über Neuregelungen diskutiert, die queeren, homosexuellen und Transpersonen entgegenkommen sollen.

Nach katholischer Lehre ist jeder Mensch entweder ein Mann oder eine Frau. Welches Geschlecht ein katholisch getaufter Mensch hat, wird im Taufregister festgehalten, spätere Änderungen sind in der Regel nicht möglich. Allerdings kann später festgestellt werden, dass eine Person irrtümlich mit dem falschen Geschlecht registriert wurde. Die Kirche wendet sich nicht gegen medizinische Eingriffe, wenn Menschen mit zweideutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.

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