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Die Privatbestattung auf dem eigenen Grundstück ist in Deutschland uneinheitlich geregelt. Ein Fall aus Laer im Kreis Steinfurt.
Zwei Eheleute in Laer (Kreisdekanat Steinfurt) dürfen nach ihrem Tod auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden. Das beschloss der Gemeinderat, wie der WDR berichtet. Kann die Entscheidung ein Türöffner für andere Gemeinden sein? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Können Menschen in ganz Deutschland eine Privatbestattung auf dem eigenen Grundstück bei ihrer Gemeinde beantragen - so wie im Fall des Ehepaars aus Laer?
Nein. Entscheidend ist die Gesetzgebung der Länder – und in den meisten Bundesländern ist eine Privatbestattung zuhause nicht möglich. Ausnahmen sind etwa Bremen und Rheinland-Pfalz. Dort sind Privatbestattungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in Nordrhein-Westfalen sind Privatbestattungen grundsätzlich möglich; allerdings muss hier das Grab öffentlich zugänglich sein. In der Praxis ist diese Auflage ein großes Hindernis, wie Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative „Aeternitas“ sagt.
Warum hat es in Laer geklappt?
Das Ehepaar in Laer möchte sich in der Nähe eines Bildstocks an der Hofeinfahrt beisetzen lassen, wie es dem WDR erzählte. Somit dürfte öffentliche Zugänglichkeit gegeben sein, schätzt Helbach. „Das hat ja fast niemand.“ Seine Organisation fordert eine Lockerung der Landesgesetze.
Warum sind Privatbeisetzungen in den meisten Bundesländern verboten?
Wie in NRW ist in vielen Bundesländern die öffentliche Zugänglichkeit ein wichtiger Punkt. So soll sichergestellt sein, dass jeder das Grab besuchen kann und nicht vom Willen des Grundstücksbesitzers abhängig ist. Helbach argumentiert hingegen, dass auch bei Seebestattungen und anonymen Beisetzungen keine öffentliche Zugänglichkeit gegeben sei. Erlaubt seien diese Formen trotzdem.
Für den evangelischen Theologen und Ethiker Peter Dabrock jedoch hat Trauer immer etwas „Überindividuelles“. Auch andere müssten die Möglichkeit zur Trauer haben dürfen, sagte er dem WDR. Zugleich müssten in einer Zeit von mehr Individualisierung private Wünsche berücksichtigt werden.
Welche Auflagen gelten für eine Privatbestattung?
In Laer hat die Gemeinde laut WDR bestimmte Voraussetzungen mitgeteilt: Unter anderem muss der Verstorbene eindeutig den Wunsch geäußert haben, zuhause bestattet zu werden. Die langfristige Pflege des Grabs muss gewährleistet sein – auch bei einem Eigentümerwechsel. Zudem darf nur die Totenasche beigesetzt werden. Die Beisetzung einer Urne oder gar eines Sarges ist bei einer Privatbestattung generell nicht möglich, wie Helbach erklärt. Auch hier geht es darum, Probleme zu vermeiden, sollte das Grundstück irgendwann verkauft werden.