Haften kirchliche Vorgesetzte – darunter die Erzbischöfe Wetter und Ratzinger?

Ratzinger-Verfahren: Termin steht, beklagter Priester muss erscheinen

  • Im Zivilverfahren um Schadensersatz eines Betroffenen sexualisierter Gewalt vor dem Landgericht Traunstein steht der Termin für den Start der mündlichen Verhandlung fest.
  • Erscheinen müssen der beklagte Priester und ein Vertreter des Erzbistums München und Freising.
  • Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Münchner Erzbischöfe Friedrich Wetter und Joseph Ratzinger.

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Im Zivilverfahren um Schadensersatz eines Betroffenen sexualisierter Gewalt vor dem Landgericht Traunstein steht der Termin für den Start der mündlichen Verhandlung fest. Sie soll am 28. März um 12 Uhr beginnen, teilt das Gericht mit.

„Das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters“ sei angeordnet worden, ebenso das „eines informierten Vertreters“ des Erzbistums München und Freising. Weitere Personen müssten nicht erscheinen, sagte eine Sprecherin zur Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Die Erben von Papst Benedikt sind ja noch nicht mitgeteilt, das Verfahren ruht, da kann nichts angeordnet werden.“

Kardinal Wetter muss offenbar nicht erscheinen

Die Sprecherin ergänzte, das Erscheinen des früheren Münchner Kardinals Friedrich Wetter „hielt die Kammer – auch unter Berücksichtigung seines Alters und Gesundheitszustands – offensichtlich nicht für erforderlich“. Im Zivilrecht sei es keine Seltenheit, dass das persönliche Erscheinen einer Partei nicht angeordnet werde.

In dem Verfahren will ein Mann aus Garching an der Alz klären lassen, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind wegen Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.

Klage gegen das Erzbistum, einen Priester und zwei Kardinäle

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den beklagten Priester, den früheren Erzbischof Wetter (im Amt 1982-2008) und seinen Vorgänger Joseph Ratzinger. Nach dem Tod Ratzingers, des späteren Papstes Benedikt XVI., müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall H. nimmt im Münchner Missbrauchsgutachten großen Raum ein. Das Erzbistum hatte kürzlich mitgeteilt, sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung zu berufen: „Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinaus gehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden.“

Zuvor hatte in einem anderen zivilen Schmerzensgeldprozess bereits das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

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