POLITIK

Arbeitsrecht: Bundesverfassungsgericht stärkt Kirchen

Anzeige

Immer wieder klagen Menschen gegen kirchliche Anforderungen für Bewerber. Wie das oberste deutsche Gerichtshof jetzt darüber entschied.

Von KNA, ber

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kirchen im Streit um ihr Arbeitsrecht gestärkt. Der Zweite Senat gab in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie im Rechtsstreit mit der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger statt.

Konfessionslose Bewerberin

Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie Egenberger für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Die konfessionslose Bewerberin sah darin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen. Das Verfassungsgericht entschied nun, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletze die Diakonie in ihrem im Grundgesetz verankerten religiösen Selbstbestimmungsrecht.

Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben – ohne Erfolg. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention.

Freude über Urteil

Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie begrüßten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil sorge dafür, dass das christliche Profil zentral für kirchliche und diakonische Arbeit bleiben könne, heißt es in einer am Donnerstag in Hannover veröffentlichten Reaktion.

Anzeige

Komplet - der Abend-Newsletter von Kirche+Leben

JETZT KOSTENLOS ANMELDEN



Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.