Bisher Teil des Überwasserkirchplatzes

Reinhard Lettmann soll Namensgeber für Platz in Münster werden

Ein Teil des Überwasserkirchplatzes in der Innenstadt von Münster soll den Namen des früheren Bischofs Reinhard Lettmann tragen. Darüber entscheidet der Hauptausschuss des Stadtrats am 6. Dezember.

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Ein Teil des Überwasserkirchplatzes in der Innenstadt von Münster soll den Namen des früheren Bischofs Reinhard Lettmann tragen. Darüber entscheidet der Hauptausschuss des Stadtrats am 6. Dezember. Im Rathaus war zu erfahren, eine Zustimmung sei „nicht unwahrscheinlich“.

Umbenannt werden soll ein Stück Straße zwischen Spiekerhof und Spiegelturm. Die Straße läuft auf ein Haus am Überwasserkirchplatz zu, in dem Lettmann nach seiner Emeritierung 2008 gewohnt hat.

 

Antrag eines Bürgers

 

Die Anregung geht auf einen Bürger zurück, dessen Namen die Stadtverwaltung nicht nennen möchte. Der Antrag würdigt Lettmann als „Wegweiser zwischen der Kirche und der Stadtgesellschaft“ und verweist auf seine Verdienste als Bischof. Auch das Bistum Münster signalisierte auf Anfrage der Stadtverwaltung Zustimmung.

Bischof em. Reinhard Lettmann
Bischof Reinhard Lettmann (+2013). | Foto: Michael Bönte

Reinhard Lettmann, 1933 in Datteln am Nordrand des Ruhrgebiets geboren, war ab 1967 Generalvikar, ab 1973 Weihbischof und von 1980 bis 2008 Bischof des Bistums Münster. Er starb am 16. April 2013 während einer Pilgerreise in Bethlehem im Heiligen Land. Der Antrag, eine Straße nach ihm zu benennen, war bereits am 29. April 2013 eingegangen.

 

Zunächst keine Ratzinger-Straße

 

Für Anwohner hätte eine Umbenennung der Straße keine Folgen. Die Postadressen der Gebäude rechts und links – darunter die Überwasserkirche – würden sich nicht ändern.

Zurückgestellt hat die Stadtverwaltung den Antrag, eine Straße nach Joseph Ratzinger zu benennen. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. war von 1963 bis 1966 als Theologieprofessor an der Universität Münster tätig. Die Verwaltung verweist auf den Grundsatz, Straßen noch nicht zu Lebzeiten eines Namensgebers nach diesem zu benennen.

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