RECHT

Rheinland-Pfalz: Das erlaubt das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands

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Das Land Rheinland-Pfalz erhält ein radikal reformiertes Bestattungsgesetz. Was es besagt und welche Kritik es daran von Seiten der Kirchen gibt.

Von epd

Rheinland-Pfalz erhält nach dem Beschluss des Mainzer Landtags vom Donnerstag das liberalste Bestattungsgesetz aller deutschen Bundesländer. In europäischen Nachbarländern sind die Neuerungen teils schon seit Jahren akzeptierter Teil der Trauerkultur. Auch andere Bundesländer planen Liberalisierungen der jeweiligen Landesgesetze.

Was ist künftig in Rheinland-Pfalz gestattet?

Mit der Gesetzesnovelle wird der Friedhofszwang für Totenasche in Rheinland-Pfalz weitgehend aufgehoben. Angehörige dürfen die Asche zu Hause aufbewahren, sie auch aufteilen oder außerhalb eines Friedhofs auf dem Privatgrundstück verstreuen. Flussbestattungen in den vier größten Flüssen des Landes Rhein, Mosel, Lahn und Saar werden erlaubt. Ebenfalls ist es künftig gestattet, Schmuckstücke aus der Totenasche pressen zu lassen (sogenannte Diamantbestattung). Eine bei muslimischen Beerdigungen bereits mögliche Tuchbestattung wird künftig unabhängig des Glaubens zulässig.

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden?

Die neuen Bestattungsformen sind nur möglich, wenn die Verstorbenen dies ausdrücklich so festgelegt haben. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie allein aus Kostengründen gewählt werden. Die Neuerungen sind zudem nur für Einwohnerinnen und Einwohnern des Bundeslands Rheinland-Pfalz bestimmt. Ein innerdeutscher „Bestattungstourismus“ soll ausgeschlossen bleiben.

Was bleibt auch künftig tabu?

Auch das neue Bestattungsrecht sieht vor, dass der Körper verstorbener Menschen entweder beerdigt oder in einem Krematorium verbrannt werden muss. Andere alternative Bestattungsformen, etwa die Auflösung des Leichnams in einer starken Lauge (Lavation) sind auch künftig nicht zulässig. Auch die in Schleswig-Holstein bereits probeweise zugelassene, beschleunigte Kompostierung menschlicher Körper in einem sargähnlichen Spezialbehälter („Reerdigung“) wird nicht gestattet.

Was sagen Kritiker der Gesetzesnovelle?

Die beiden großen Kirchen und die CDU-Opposition im Landtag kritisieren die Aufweichung des Friedhofszwangs. Sie fürchten insbesondere, dass der Umgang mit Urnen zu Familienstreitigkeiten oder unbeabsichtigtem Verlust führen kann und auf lange Dauer dem Zufall überlassen bleibt. Außerdem lehnen sie die private Verwahrung von Urnen ab, weil für die Trauer um Verstorbene ein öffentlich zugänglicher Ort wichtig sei. Die CDU, aber auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge fürchten, die Liberalisierung werde mittelfristig zum Bedeutungsverlust oder gar zur Abschaffung der Friedhöfe führen.

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