Beschlüsse nur mit doppelter Zweidrittelmehrheit aber ohne Rechtswirkung

Satzung für den Synodalen Weg veröffentlicht

Der geplante Dialog zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland hat eine wichtige Hürde genommen. Bischofskonferenz und ZdK haben die Satzung für den Synodalen Weg veröffentlicht.

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Rolle der Frauen, Aufarbeitung des Missbrauchsskandals, katholische Sexualmoral und das Leben der Priester: Der Reformprozess zu wichtigen Zukunftsthemen der katholischen Kirche in Deutschland hat eine weitere entscheidende Hürde genommen. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben die Satzung für den Synodalen Weg veröffetntlicht. Stimmt das ZdK auf seiner Vollversammlung Ende November der Satzung zu, können die auf zwei Jahre angelegten Gespräche wie geplant Anfang Dezember starten.

Diese Zustimmung gilt als sicher. Bereits Mitte Oktober hatte der Hauptausschuss des höchsten repräsentativen Gremiums der katholischen Laien in Deutschland das sechsseitige Papier angenommen. Daraus geht unter anderem hervor, dass dem obersten Organ, der Synodalversammlung, die 69 Mitglieder der Bischofskonferenz sowie 69 Mitglieder des ZdK angehören sollen. Dazu kommen bis zu 82 weitere Teilnehmer, von Ordensleuten über junge Katholiken - 15 unter 30, davon mindestens 10 Frauen - bis hin zu Repräsentanten aus Neuen Geistlichen Gemeinschaften, die alle nicht im ZdK vertreten sind.

 

Beschlüsse ohne Rechtswirkung

 

„In den Mittelpunkt stellen wir die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will“, heißt es in der Präambel. Für die konkrete inhaltliche Arbeit sind vier Foren eingerichtet. Sie sollen die Vorlagen für die Synodalversammlung erarbeiten. Die Titel dieser Foren lauten: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“, sowie „Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.

Um Beschlüsse in der Synodalversammlung verabschieden zu können, ist eine doppelte Zweidrittelmehrheit erforderlich - aller anwesenden Mitglieder sowie der anwesenden Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz. Die Beschlüsse entfalten von sich aus allerdings keine Rechtswirkung, wie es in der Satzung heißt. Das letzte Wort bei einer möglichen Umsetzung in ihrem Bistum haben die jeweiligen Ortsbischöfe.

 

Keine deutschen Sonderwege

 

Darüber hinaus sollen „Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind“, dem Vatikan als „Votum“ des Synodalen Weges übermittelt werden. Denn deutsche Sonderwege wolle man nicht gehen, wie immer wieder betont wird angesichts skeptischer Stimmen aus Vatikan und Weltkirche.

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