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Die Bundesregierung will die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie verschärfen. Das Kabinett beschloss ein Eckpunktepapier, das unter anderem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ab 2021 und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften vorsieht.
Konkret dürfen von Januar an nur noch Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und Fleisch verarbeiten. Zusätzlich will die Regierung mehr Kontrollen veranlassen und die Unternehmen zur digitalen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Das Bußgeld für Arbeitszeitverstöße soll auf bis zu 30.000 Euro verdoppelt werden.
Fleischfabriken als Ziel der Verschärfung
Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben unter anderem in Coesfeld und Oer-Erkenschwick stehen die Arbeitsbedingungen der Branche neu im Fokus. Kritisiert wird das System zahlreicher Subunternehmer und die Unterbringung der meist osteuropäischen Beschäftigten in Sammelunterkünften.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, Ziel sei, dass Fleischfabriken die Verantwortung für Niedrigstlöhne und menschenunwürdige Unterbringung nicht länger von sich weisen und auf Subunternehmer schieben können. Ausgenommen von den Verschärfungen werden solle das Fleischerhandwerk. Der kleine Metzger auf dem Land, der noch selbst schlachte, sei nicht betroffen.
Kossen: Problem auch in anderen Branchen
„Für ein Geschäftsmodell, dass die Ausbeutung von Menschen und die Ausbreitung von Pandemien in Kauf nimmt, kann es in Deutschland keine Toleranz geben“, betonte der Arbeitsminister. Auch Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) unterstützte das schärfere Vorgehen.
Der Menschenrechtler und katholische Pfarrer Peter Kossen aus Lengerich begrüßte die Kabinettsbeschlüsse. Zugleich betonte er: „Der Kampf ist noch nicht zu Ende.“ Nun müsse die Politik andere Branchen in den Blick nehmen, die vornehmlich mit Arbeitsmigranten und Subunternehmen arbeiten.
Arbeitgeber kritisieren Pläne
Michael Prinz, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Münster, nannte die Beschlüsse einen guten Schritt „zurück zur Stammbelegschaft mit mehr Arbeitnehmerschutz“.
Die Arbeitgeber nannten es hingegen inakzeptabel, dass einzelne Missstände dazu dienen sollten, erfolgreiche Instrumente der Wirtschaft wie Werkverträge abzuschaffen. Das gehe gegen die Berufsfreiheit, so die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Die Geflügelwirtschaft warnte, Werkverträge allein für die Fleischindustrie zu verbieten, sei verfassungswidrig.