Bambergs Erzbischof: Alle drei Entwürfe sind eigentlich fertig

Schick hofft auf kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in 2020

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick rechnet damit, dass im kommenden Jahr eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland geschaffen werden kann.

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Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick rechnet damit, dass im kommenden Jahr eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland geschaffen werden kann. „Ich hoffe, dass wir das im nächsten Jahr in Kraft setzen können“, sagte Schick am Samstag in Bamberg vor der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Dies gelte auch für ein eigenes Sexualstrafrecht und eine Disziplinarordnung. „Alle drei Entwürfe sind eigentlich fertig“, sagte Schick. Man sei in der „Finalphase“, in der die Bischöfe darüber beraten müssten. Auch die Erlaubnis aus Rom müsse eingeholt werden.

Schick leitet eine Arbeitsgruppe der deutschen Bischöfe, die sich in Folge der Missbrauchsstudie mit der kirchlichen Strafgerichtsbarkeit, dem Prozessrecht und der Verwaltungsgerichtsbarkeit befassen soll. Es habe drei Unterkommissionen gegeben, so der Erzbischof. In der zur Verwaltungsgerichtsbarkeit habe auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts mitgewirkt. Schick war früher Professor für Kirchenrecht.

 

Disziplinarordnung solle Lücken schließen

 

Ziel des Sexualstrafrechts sei es nicht, die staatliche Gerichtsbarkeit zu ersetzen, betonte der Erzbischof. Vielmehr gehe es darum, auch Taten kirchenrechtlich klären zu können, die nach weltlichem Recht verjährt seien oder solche, bei denen die mutmaßlichen Täter bereits verstorben seien.

Man wolle „Recht und Gerechtigkeit“ schaffen, erklärte Schick. Die Disziplinarordnung solle Lücken schließen, die es bisher nicht ermöglichten, Übergriffe jedweder Art, „mündlich und tätlich“, zu ahnden.

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