Kirchen-Kommission bekommt drei neue Mitglieder

Schnellere Hilfe für Betroffene - Bischof Bätzing stockt Kommission auf

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Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in der katholischen Kirche Deutschlands ist aufgestockt worden. Bischof Georg Bätzing berief drei Mitglieder neu. So sollen Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids schneller bearbeitet werden können.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in der katholischen Kirche Deutschlands ist aufgestockt worden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, benannte drei neue Mitglieder: die Psychologin Linda Beeking, den Psychologen und Soziologen Arnfried Bintig und die Richterin Kerstin Guse-Manke.

Die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske, erklärte dazu am Montag in Bonn, durch die zusätzlichen Mitglieder werde es möglich sein, noch zügiger und effizienter Anträge auf Anerkennungsleistungen zu entscheiden. „Hierfür wird in Kürze eine zusätzliche – dritte – Kammer der UKA eingerichtet werden.“

2021 mehr als 1.560 Anträge eingegangen

Reske betonte zugleich, dass die neuen Mitglieder auch die Interdisziplinarität der UKA stärkten. „Dies ist besonders für Betroffene ein wichtiges und gutes Signal, da so sichergestellt wird, dass die Entscheidungen über Anerkennungsleistungen mit hoher fachlicher Kompetenz fundiert und differenziert getroffen werden.“

Im vergangenen Jahr gingen laut Bischofskonferenz bei der Kommission mehr als 1.560 Anträge ein. 617 Anträge wurden entschieden.

Betroffene kritisieren Verfahren scharf

Im September 2020 hatten die Bischöfe das seit 2018 bestehende System der „Anerkennungsleistungen“ für Betroffene sexualisierter Gewalt grundlegend reformiert. Wer als Kind und Jugendlicher Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter erlebt hat, soll seit Januar 2021 je nach Schwere des Falls ein bei Gerichtsverfahren übliches Schmerzensgeld von bis zu 50.000 Euro erhalten. Zugleich wurde die Unabhängige Kommission aus Juristen, Pädagogen, Medizinern und Psychologen eingesetzt, die die Höhe der Leistungen individuell festlegt.

Betroffene hatten das Verfahren in den vergangenen Monaten zum Teil scharf kritisiert. Es führe zu zahlreichen Retraumatisierungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten, gehe zu langsam und sei intransparent und ungerecht. Viele Bescheide fielen zudem „für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering“ aus. Ende November beschloss der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz unter anderem, die UKA mit mehr Personal auszustatten. Zugleich betonten die Bischöfe, grundsätzlich am bestehenden System festhalten zu wollen. Die finanziellen Leistungen sollten nicht aufgestockt werden.

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