Unverständnis des Kirchenrechtlers aus Münster über Äußerungen des Papstes

Schüller warnt vor „Flickenteppich“ im Kommunionstreit

Beim Ringen der deutschen Bischöfe um den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner hat der münstersche Kirchenrechtler Thomas Schüller vor einem „pastoralen Flickenteppich“ gewarnt.

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Beim Ringen der deutschen Bischöfe um den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner hat der münstersche Kirchenrechtler Thomas Schüller vor einem „pastoralen Flickenteppich“ gewarnt. Nach den jüngsten Äußerungen des Papstes bleibe „für die liberaler Gesinnten viel Spielraum“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag). Eine Regelung mit Einzelfalllösungen von Bistum zu Bistum würde allerdings zu einer „absurden Situation“ führen, „weil die ökumenische Ausgangslage mit den gemischt-konfessionellen Ehen doch überall sehr ähnlich ist“.

Am Donnerstagabend hatte Franziskus gesagt, der Brief der Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe sei „keine ökumenische Bremse“. Die geplante und durch den Brief gestoppte Handreichung zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner sei sogar restriktiver gewesen, als es das Kirchenrecht vorsehe. Keinesfalls hätten die Bischöfe die Kommunion für alle öffnen wollen.

 

Paps-Äußerungen „kryptisch“?

 

Schüller bezeichnete die Äußerungen des Papstes als vieldeutig und teilweise kryptisch. „Dass jeder Beschluss einer Bischofskonferenz 'sofort universal' werde, ist nicht nur kirchenrechtlich falsch, sondern widerspricht der Intention des Papstes, Kompetenzen auf die nationale Ebene zu verlagern“, so der Münsteraner Wissenschaftler.

Offenbar wolle Franziskus den Streit der deutschen Bischöfe dadurch befrieden, „dass er es jetzt eben jeden so machen lässt, wie er will.“ Experten hatten am Freitag aber auch darüber spekuliert, ob der Papst bei seiner spontanen Antwort auf dem Rückflug von seinem Besuch in Genf mit dem Wort „universal“ tasächlich eine Gültigkeit für die gesamte Weltkirche gemeint hatte.

 

Keine Zustimmung von Glaubenskongregation

 

Am Montag und Dienstag werden die deutschen Diözesanbischöfe bei ihrem turnusmäßigen Treffen im sogenannten Ständigen Rat in Berlin erneut über das Thema und das weitere Vorgehen beraten. Die Bischofskonferenz hatte sich im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit auf die bisher nicht veröffentlichte Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

Nach Gesprächen Anfang Mai in Rom verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde dann ein Brief der Glaubenskongregation bekannt, in dem es heißt, Papst Franziskus sei zu dem Schluss gekommen, „dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist“.

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