USA

Schutz des Beichtgeheimnisses: US-Regierung verklagt Bundesstaat

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Ein neues Gesetz zwingt Priester, das Beichtgeheimnis zu brechen. Dagegen klagt das Justizministerium. Warum es sich auf die Seite der Kirche stellt.

Von KNA

 

Das US-Justizministerium hat Klage gegen ein neues Anti-Missbrauchs-Gesetz des Bundesstaates Washington eingereicht, um das Beichtgeheimnis katholischer Priester zu schützen. Der Gesetzentwurf verpflichte die Geistlichen auf unzulässige Weise, das Siegel der Verschwiegenheit zu brechen, teilte das Ministerium am Montag (Ortszeit) mit. „Gesetze, die sich ausdrücklich gegen religiöse Praktiken wie das Sakrament der Beichte in der katholischen Kirche richten, haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“, so die Begründung für die Klage.

Exkommunikation bei Verstoß gegen Beichtgeheimnis

Betroffene Priester müssten mit der Exkommunikation, also dem Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft rechnen, wenn sie gegen das Beichtgeheimnis verstießen, hieß es weiter. Darum verletze das Gesetz, das am 27. Juli in Kraft treten soll, mehrere Grundsätze der US-Verfassung – vor allem das Recht auf freie Religionsausübung.

Damit schließt sich die Regierung von Präsident Donald Trump einer Klage der katholischen Kirche an, der bereits mehrere orthodoxe Glaubensgemeinschaften gefolgt waren. Das geplante Gesetz soll Geistliche aller Religionen verpflichten, Fälle von Kindesmissbrauch zu melden – auch wenn sie bei einer Beichte bekannt wurden.

Geistlichen droht Gefängnisstrafe

Der demokratische Gouverneur Bob Ferguson hatte den entsprechenden Entwurf am 2. Mai unterzeichnet. Er nimmt Geistliche in die Liste der meldepflichtigen Berufsgruppen auf – ohne Ausnahmeregelung für das Beichtgeheimnis. Therapeuten und Pflegepersonal hingegen bleiben von der Meldepflicht für sexuelle Gewalt befreit, wenn sie die Informationen durch vertrauliche Gespräche erlangt haben. Priester, die einen bei der Beichte geäußerten Missbrauchsfall nicht melden, müssen laut den neuen Vorgaben mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 364 Tagen und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar rechnen.

Die katholischen Bischöfe des Bundesstaats Washington hatten schon im Mai Klage eingereicht. Sie betonten ihr Engagement für den Schutz von Kindern, verwiesen aber zugleich auf die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.

 

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