Anzeige
Auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung befasste sich die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Wirken von Geistlichen Gemeinschafen. Was dabei herauskam.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will Geistliche Gemeinschaften stärker regulieren. Um deren „Wirken […] zu einer noch besseren Entfaltung […] zu bringen“ und die „Rechte der einzelnen Mitglieder besser zu schützen“ habe man auf der Frühjahrs-Vollversammlung der DBK im März eine von allen Diözesanbischöfen umzusetzende Ordnung beschlossen, heißt es in der Präambel des Amtsblatts des Bistums Mainz vom 15. April.
Mit seinem „Dekret zu Geistlichen Gemeinschaften“ übersetzt Peter Kohlgraf die Regeln als erster Ortsbischof in diözesanes Recht. Diese beruhen auf bereits geltendem Kirchenrecht und auf einer vatikanischen Verordnung von 2021.
Schutz der Mitglieder und Interessierten
Vor allem regelt das Dekret die Pflichten und Rechte der Geistlichen Gemeinschaften. Diesen komme einerseits eine „gebührende Autonomie“ zu, die der Ortsbischof respektieren und bewahren müsse. Andererseits hätten die Gemeinschaften ihren Mitgliedern und Interessierten die „grundlegenden Rechte eines Gläubigen“ zu garantieren. Dazu zählt das Dekret unter anderem die Freiwilligkeit bei Ein- und Austritt, die freie Meinungsäußerung sowie das „konstruktiv-kritische Hinterfragen der geistlichen Grundlagen ihrer Gemeinschaft“ und das Recht auf Privatsphäre.
Darüber hinaus hält das Dekret die Gemeinschaften dazu an, den Austausch mit dem Ortsbischof zu suchen, sich in das Gemeindeleben am jeweiligen Wirkungsort einzubringen und Vorgaben wie die gültige Interventions- und Präventionsordnung der DBK zu übernehmen.
Regeln sollen verschiedene Formen des Missbrauchs verhindern
Weiter legt das Dekret die Pflichten und Rechte der jeweils zuständigen kirchlichen Autorität fest. Bei Geistlichen Gemeinschaften päpstlichen Rechts wie der charismatischen Gemeinschaft Emmanuel ist das der Heilige Stuhl - bei Geistlichen Gemeinschaften diözesanen Rechts wie der inzwischen aufgelösten Gruppe „Totus Tuus“ und Gemeinschaften, die in der jeweiligen Diözese tätig sind, der Ortsbischof. Dieser habe dafür zu sorgen, dass in den Gemeinschaften die „Unversehrtheit von Glaube und Sitte bewahrt wird“ und „sich keine Missbräuche in die kirchliche Disziplin einschleichen“.
Nicht zuletzt müsse die Diözese darauf achten, dass sich bei den Gemeinschaften „kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht.“ Diese Forderung bezieht sich vor allem auf den „Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen […]“.
Im Bistum Mainz tritt das Dekret zum 1. Mai 2025 in Kraft. Danach müssen die betreffenden Gemeinschaften „innerhalb von sechs Monaten“ ihre Satzung dem Ortsbischof zur Kenntnisnahme vorlegen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die Bestimmungen „innerhalb von zwei Jahren“ in ihre Statuten aufzunehmen.
Umsetzung im Bistum Münster geplant
Eine Sprecherin des Bistums Münster sagte auf Anfrage von Kirche+Leben, dass die Ordnung auch dort in Kraft treten werde. Allerdings könne man noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen.