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Zuletzt hatte sich Papst Leo XIV. zu „Fiducia supplicans“ bekannt. Ein Brief an die deutschen Bischöfe von 2024 wurde jetzt online gestellt.
In der Debatte um förmliche Segensfeiern für homosexuelle Paare will der Vatikan offenbar für klare Verhältnisse sorgen. Am Montag stellte die oberste Glaubensbehörde einen bisher nicht veröffentlichten Brief vom 18. November 2024 ins Netz. Darin hatte der Leiter des Dikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, den deutschen Bischöfen erläutert, warum der Vatikan deren Vorstoß für förmliche Segnungsfeiern für homosexuelle Paare ablehnt. Der Brief, der jetzt gleichwohl nicht offensiv auf der Hauptseite der aktuellen Dokumente des Dikasteriums seit 2020 platziert wurde, ist an den für Liturgiefragen zuständigen Trierer Bischof Stephan Ackermann gerichtet.
Zuletzt hatte am 23. April Papst Leo XIV. auf die entsprechende Frage einer Journalistin geantwortet, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen mitgeteilt, dass man solche offiziellen Segnungsfeiern ablehne.
Daraufhin hatten einige Bischöfe, unter ihnen der frühere Konferenzvorsitzende Georg Bätzing (Bistum Limburg), erklärt, sie wollten dennoch daran festhalten. Einige Bischöfe haben feierliche Segnungen offiziell eingeführt, andere dulden sie stillschweigend, wieder andere genehmigen sie nicht.
Der Hintergrund
Der Hintergrund: Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ verabschiedet, in der Segensfeiern vorgesehen sind für homosexuelle Paare und Paare, die nach einer Scheidung wieder zivil verheiratet sind.
Der Vatikan hatte zwar im Dezember 2023 das Schreiben „Fiducia supplicans“ veröffentlicht. Darin hatte Fernández das strikte Nein zur Segnung homosexueller Paare aufgeweicht und Seelsorgern die Möglichkeit eingeräumt, Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu segnen. Allerdings hatte er – auch nach Protesten vor allem aus afrikanischen Ländern – betont, dass es sich um eine beiläufige, eher spontane Segnung handeln dürfe.
Es dürfe aber keine Feiern in einem gottesdienstlichen Rahmen geben, die den Anschein einer kirchlichen Trauung vermitteln könnten. Diese Argumente hat der Leiter der Glaubensbehörde auch in dem besagten Schreiben an Bischof Ackermann dargelegt.