Nicht nur beim Standesamt, auch im Pfarrbüro können Menschen im Bistum Münster ihren Namenseintrag neuerdings ändern lassen. Wie das geht.
„Geht das?“ Diese Frage war am Ende einfach zu beantworten. Ein Pfarrbüro aus dem Oldenburger Land hatte sich deswegen bei der Fachstelle Kirchenrecht im Bischöflichen Offizialat in Vechta gemeldet.
Der Fall ist schnell geschildert: Eltern wollten die beim Standesamt vorgenommene Änderung des Namenseintrags ihres Kindes auch im Taufbuch der Pfarrei angepasst wissen. Im Pfarrbüro war man sich nicht sicher: „Geht das?“
Neues Selbstbestimmungsgesetz: Pfarreien fragen nach
„Im…