Katholische Krankenhäuser kritisieren Politik und Medizinischen Dienst

Seniorin nicht alleingelassen – Klinik soll Strafe zahlen

Weil eine Klinik eine alleinstehende Seniorin nicht ohne Betreuung entlassen wollte, musste das Krankenhaus 300 Euro Strafe zahlen. So will es das Gesetz. Katholische Krankenhäuser im Oldenburger Land fordern die Abschaffung.

 

Anzeige

„300 Euro Strafe soll ein Krankenhaus bezahlen, wenn sie Patienten ohne Anschlussversorgung nicht ins Ungewisse entlassen.“ Das erklärt der Landescaritasverband Oldenburg. So wolle es laut Pressemitteilung das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes, das den katholischen Krankenhäusern im Oldenburger Land und im Rest Deutschlands zunehmend große Probleme bereite.

Die Pressemitteilung berichtet von einem tatsächlichen Fall: Eine Patientin ist Witwe und weit über 80 Jahre alt. Nach einem Sturz wird sie mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Dort versorgen die Chirurgen ihre großflächigen Wunden. Eine Infektion muss mit einem Antibiotikum versorgt werden. Zuhause hat die Patientin keine Angehörigen und keine Betreuung. Allein kann sie nicht entlassen werden. Aus diesem Grund entscheidet das Krankenhaus, sie 16 Tage auf der Station zu behalten.

 

Medizinischer Dienst: eine Fehlbelegung

 

Für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sei dies eine Fehlbelegung, heißt es in der Pressemitteilung der Caritas. Die Patientin hätte nach Meinung des MDK bereits nach zehn Tagen entlassen werden müssen. Als Begründung sei angegeben worden: Das Antibiotikum hätte auch zu Hause per Tablette verabreicht werden können.

„Dass die ältere Dame nicht selbständig in der Lage war, das Medikament pünktlich und vollständig einzunehmen, spielt für die Prüfer keine Rolle“, wertet die Caritas. Das Krankenhaus bleibe auf den Kosten sitzen, der MDK kürzt die Rechnung um 2025 Euro. Und in Zukunft muss die Klinik 300 Euro Strafe für die vermeintlich fehlerhafte Rechnung bezahlen.

 

„Finanzen werden über die Medizin gestellt“

 

Martin PohlmannMartin Pohlmann ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser im Oldenburger Land. | Foto: Dietmar Kattinger (LCV)

„Ein Unding“, kritisiert der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser im Oldenburger Land, Martin Pohlmann. „Damit werden Ärzte unter Druck gesetzt; die Finanzen über die Medizin gestellt.“ Wenn eine Anschlussversorgung gerade bei Hochbetagten nicht gesichert ist, sei es unverantwortlich, „jemanden ins medizinische Niemandsland zu entlassen.“

Seine Forderung an die Bundestagsabgeordneten: Das Prinzip der Strafzahlung bei ungeklärter Anschlussversorgung bei nächster Gelegenheit zurücknehmen. Bereits in der ersten Sitzungswoche im März gebe es dafür eine Möglichkeit.