Früherer Papst-Botschafter in Deutschland soll unter Gerüffelten sein

Vatikan rügt sechs Schweizer Bischöfe: Falscher Umgang mit Missbrauch

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Von KNA, jjo

Weil sie Normen zum Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch nicht eingehalten haben, hat der Vatikan sechs Schweizer Bischöfe formell gerügt. Darunter soll der frühere Papst-Botschafter in Deutschland sein.

Der Vatikan wirft sechs Schweizer Bischöfen Fehlverhalten im Umgang mit Meldungen über sexuellen Missbrauch vor. Das geht aus einem Schreiben der Vatikanbehörde für die Bischöfe hervor, über das die Schweizer Bischofskonferenz im Internet informiert. Demnach hat das Dikasterium unter Leitung von Kardinal Robert Prevost das Verhalten der betreffenden Bischöfe als „nicht korrekt erachtet“.

Es habe sich herausgestellt, „dass die im kanonischen Recht vorgesehenen Verfahren nicht ordnungsgemäß befolgt wurden“, heißt es. „Aufgrund dieser formalen Irregularitäten erteilte das Dikasterium für die Bischöfe kanonische Rügen“, so die Bischofskonferenz.

Was vorgefallen sein soll

Rom fordere „die gesamte Schweizer Bischofskonferenz auf, künftig aufmerksamer zu agieren, die gemeldeten Missbrauchsfälle mit größter Sorgfalt und Fachkenntnis zu behandeln und dabei alle geltenden Normen des Ermittlungsverfahrens strikt einzuhalten“. Den Angaben zufolge gibt es keine Hinweise auf strafbare Vergehen, Vertuschung, Nachlässigkeit oder Fehler, die „die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens erforderlich machen würden“.

Im Kern geht es nach Informationen des „Pfarrblatts Bern“ um Vorwürfe, manche Missbrauchsfälle seien zeitlich verzögert nach Rom gemeldet worden. Zudem seien bei der Auswahl von Priesteramtskandidaten vorgeschriebene Überprüfungen übergangen worden. Im Fall der Abtei von Saint-Maurice wurde demnach beanstandet, dort habe „ein ambivalenter und unangebrachter“ zwischenmenschlicher Umgang der Kleriker geherrscht.

Die gerügten Bischöfe

Bei den betroffenen Bischöfen handelt es sich nach Angaben des Portals „kath.ch“ um die amtierenden Bischöfe Jean-Marie Lovey (Bistum Sitten) und Charles Morerod (Bistum Lausanne-Genf-Fribourg), um Weihbischof Alain de Raemy (Apostolischer Administrator im Tessin) und Territorialabt Jean Scarcella (Abtei Saint-Maurice, siehe Kasten am Textende).

Dazu kommen der pensionierte Bischof Peter Bürcher und der pensionierte Erzbischof Jean-Claude Périsset. Er war bis zu seinem Ruhestand 2013 Papst-Botschafter in Deutschland; seine Fehler sollen sich in der Schweiz ereignet haben.

Bischöfe zeigen sich reumütig

Die Schweizer Bischöfe bedauern in ihrer Mitteilung „zutiefst die Fehler, Versäumnisse und die Unterlassungen in der Anwendung der kanonischen Normen“. In einem „Lernprozess“ wollten sie künftig mit größerer Sorgfalt und Kenntnis der kirchenrechtlichen Verfahren entschiedener gegen Missbrauch vorgehen, auch durch eine professionelle Präventionsarbeit.

Dem Vatikan-Schreiben vorausgegangen war eine kircheninterne Voruntersuchung, deren Ergebnisbericht die Schweizer Bischofskonferenz Anfang 2024 nach Rom gesandt hatte. Einige der gerügten Bischöfe haben laut Mitteilung bereits persönliche Antworten aus Rom erhalten. Sie würden diese ebenfalls direkt kommunizieren.

Rüge für den Abt von St. Maurice
Der Vatikan rügt den Abt der Abtei Saint-Maurice der Augustiner-Chorherren, Jean Scarcella, für unangemessenes Verhalten einem jungen Mann gegenüber. Gleichzeitig betont die Bischofs-Behörde nach Angaben der Abtei, es gebe im betreffenden Fall „keine Beweise für Missbrauch oder Belästigung im eigentlichen Sinn“.

Dem 72-Jährigen wurde vorgeworfen, sich einem Jugendlichen gegenüber übergriffig verhalten zu haben. Nachdem die Vorwürfe im September 2023 öffentlich geworden waren, hatte Scarcella sein Amt bis auf Weiteres niedergelegt, um die Ergebnisse einer kirchlichen Untersuchung abzuwarten.

Gestern erklärte die Staatsanwaltschaft im Kanton Wallis, alle angezeigten Fälle von sexuellem Missbrauch eingestellt zu haben. In den meisten Fällen seien die Gründe dafür Verjährung oder die Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu belegen. Dies sei auch bei Scarcella der Fall.

Dessen Verhalten sei dennoch zu verurteilen, so das Dikasterium für die Bischöfe. Es zeige eine Haltung, die „nicht der Vorsicht entspricht, die von Klerikern in zwischenmenschlichen Beziehungen erwartet wird“. Dafür werde Scarcella eine „formelle Rüge“ ausgesprochen. Die Entscheidung, ob Scarcella ins Amt zurückkehrt, steht noch aus.

Die Abtei Saint-Maurice gilt als ältestes Kloster des Abendlandes, das ohne Unterbrechung besteht. Sie untersteht unmittelbar dem Papst und wurde im sechsten Jahrhundert gegründet. | KNA

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