SEXUALISIERTE GEWALT

Kritik an Augsburger Missbrauchsstudie – nicht nur an der Methode

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Hat die Studie methodische Mängel? Wie unabhängig ist die Aufarbeitungskommission? Und was ist mit einem Fall, der bis ins Bischofs-Umfeld reicht?

Von KNA

Im Bistum Augsburg gibt es Kritik an der vor einer Woche veröffentlichten Missbrauchsstudie. Diese zielt auf die Methodik der Untersuchung und die Besetzung der verantwortlichen Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Darüber hinaus schlägt ein Fall Wellen, in dem hochrangige Geistliche des Bistums einem erwachsenen Mann sexualisierte Gewalt angetan haben sollen.

Zur Studie erklären die Historiker Martina Steber und Dietmar Süß von der Uni Augsburg in der "Augsburger Allgemeinen": “Aus unserer fachlichen Perspektive krankt diese Studie an sehr grundsätzlichen methodischen Mängeln.”

"Keine Quellen außerhalb der Bistums-Unterlagen"

Die Studie habe sich nicht bemüht, allen archivalischen Spuren jenseits von Bistums-Unterlagen zu folgen. Problematisch sei auch die durch die sogenannte MHG-Studie bestimmte Vorauswahl. “Im Wissen um ein großes Dunkelfeld wäre es wichtig gewesen, auch die Erfahrungen der Betroffenen systematisch auszuwerten.”

Die Augsburger Untersuchung ist laut der Aufarbeitungskommission eine vertiefte Auswertung des der MHG-Studie zugrundeliegenden Datenbestandes für das Bistum. Die MHG-Studie hatte die Deutsche Bischofskonferenz in Auftrag gegeben, um das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland zu ermitteln. Sie war bereits 2018 veröffentlicht worden.

Kommission weist Kritik zurück

Die Aufarbeitungskommission wehrt sich gegen die Kritik der Historiker. Der Vorsitzende Hubert Paul sagt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die in der Augsburger Studie stehenden Tatschilderungen entsprächen den Aussagen der Betroffenen. "Ein erneutes Hören war schon von daher obsolet, ungeachtet des von eventuellen Kritikern völlig übersehenen Retraumatisierungsrisikos."

Paul ergänzt, aufgrund der Ergebnisse früherer Aufarbeitungsprojekte im Bistum bestätigten externe Archivalien allenfalls äußere Fakten; nie hätten sie Anhaltspunkte für Missbrauchsgeschehen geboten. "Strafrechtliche Unterlagen wiederum fanden sich weit über die Aufbewahrungsfristen staatlicher Organe hinaus in den Personalakten der verurteilten Täter."

Bistum: Betroffene im Fokus zweiter Studie

Kontextualisierung habe man methodisch bewusst außen vor gelassen, "da diese keinen zusätzlichen Erkenntniswert für das Bistum Augsburg erbracht hätte. Dazu liegen bereits Studien vor; die Struktur der Bistümer ist zumindest für den Bereich der alten BRD nahezu identisch."

Die Diözese verweist ihrerseits darauf, die Erfahrung der Betroffenen werde derzeit in einer eigenen Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München untersucht. Damit würden in Augsburg am Ende zwei Studien vorgelegt: eine mit dem Fokus Täter/Verantwortungsträger, die andere mit dem Schwerpunkt Betroffene. "Dieser umfassende Ansatz dürfte für die Aufarbeitung des Missbrauchs beispielgebend sein."

Wie kirchennah ist die Aufarbeitungskommission?

In der "Augsburger Allgemeinen" wird dagegen angeführt, auch in Kirchenkreisen werde die Studie kritisiert - "hinter vorgehaltener Hand". Grund sei unter anderem die Kirchennähe einzelner Kommissionsmitglieder. Unter ihnen befinde sich eine Hauptabteilungsleiterin des Bischöflichen Ordinariats.

Hubert Paul weist dies als "völlig substanzlose aus der Luft gegriffene Unterstellung" zurück. Er habe als Vorsitzender nie Sorge gehabt, Mitglieder könnten zu kirchennah sein. "Diese Einschätzung wird ausdrücklich auch von den an der Erstellung der Studie durchgehend und absolut gleichberechtigt beteiligten Vertretern des Unabhängigen Betroffenenbeirats geteilt."

Massiver Fall, der ins Bischofs-Umfeld reicht

Das Bistum erinnert überdies an die "Gemeinsame Erklärung" des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und der Deutschen Bischofskonferenz. Diese enthält Leitlinien zur Aufarbeitung von Missbrauch. Danach dürfen knapp die Hälfte der Kommissionsmitglieder Kirchenbeschäftigte sein. Zudem sei die bayerische Staatsregierung darin eingebunden, Kommissionsmitglieder zu bestätigen.

In ihrem Beitrag erwähnt die "Augsburger Allgemeine" auch einen jüngst von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) öffentlich gemachten Fall sexueller Gewalt im Bistum Augsburg. Die FAZ berichtete, ein Mann sei von zwei Priestern in verantwortlichen Ämtern missbraucht, vom Sekretär des Bischofs an die homosexuelle Szene der Stadt vermittelt und von einem Weihbischof mit dem Tod bedroht worden, sollte er die Untaten öffentlich machen. Das Bistum überweise dem Mann seit 2011 eine Leibrente in Höhe von 3.500 Euro im Monat.

Bistum zahlt dem Betroffenen "Leibrente"

"In Anerkennung des Leids" zahle man diese Leibrente, erklärt das Bistum gegenüber der KNA. Die Schilderungen der FAZ könne man ansonsten im Detail nicht bestätigen.

Tatsache sei, dass im März 2010 über eine Ansprechperson für Missbrauchsopfer Beschuldigungen vorgetragen und damit im Bistum Augsburg bekannt geworden seien. "Die Beschuldigungen beziehen sich auf einen Zeitraum im vergangenen Jahrhundert." Der damalige Unabhängige Missbrauchsbeauftragte im Bistum sei daraufhin leitlinienkonform informiert worden, ebenso der Vatikan und die Staatsanwaltschaft.

Was Rom zu dem Fall sagt

"Nach Kenntnis des Bistums hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen offenkundiger Verjährung nicht weiter verfolgt", so ein Sprecher der Diözese. Die Glaubenskongregation habe dem Bistum beschieden, der Fall sei deshalb zu den Akten zu nehmen. "Bei dieser Entscheidung dürfte die Tatsache, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der inkriminierten Vorgänge weder minderjährig noch Schutzbefohlener war, eine entscheidende Rolle gespielt haben."

Auf die Frage, warum der Fall nicht in der Augsburger Missbrauchsstudie auftauche, sagt Kommissionsvorsitzende Paul: Ein Kommissionsmitglied, das nie für das Bistum gearbeitet habe, habe die ungeschwärzten Akten zu diesem Fall ausgewertet. Der Betroffene sei zum Tatzeitpunkt volljährig und kein Schutzbefohlener des Bistums gewesen. Die Studie habe sich lediglich mit dem Missbrauch Minderjähriger befasst.

Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.

Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/

Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0

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