84-jähriger Geistlicher hatte als Kaplan in Polen Beziehung mit einer Frau

Sohn eines Priesters verklagt Vater und Erzbistum Paderborn

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Jahrelang hat ein Priester aus dem Erzbistum Paderborn die Anerkennung einer Vaterschaft verweigert – nun hat ihn sein Sohn vor dem Landgericht Paderborn auf Erstattung von Auslagen und Prozesskosten in Höhe von rund 34.000 Euro verklagt. „Diese Kosten sind wegen der Lügen des Priesters entstanden“, sagte der Computergrafiker aus Düsseldorf laut mehrerer Medien (Donnerstag) in der Verhandlung. Die wolle er von dem Geistlichen oder dem Erzbistum als Dienstherren zurückhaben.

 

Beziehung als Kaplan in Polen

 

Der inzwischen 84 Jahre alte Geistliche, der nicht persönlich an der Verhandlung teilnahm, soll nach den Angaben als Kaplan in Polen ein Verhältnis zu einer damals 19-Jährigen begonnen haben, wie es hieß.

Der gemeinsame Sohn, der 1989 nach Deutschland übersiedelte, kämpfte jahrelang vor Gerichten, um die Vaterschaft des Priesters feststellen zu lassen. 2016 musste sich der Geistliche einem Vaterschaftstest unterziehen, der ihn zu 99,9 Prozent als leiblichen Vater des Computergrafikers auswies.

 

Symbolischer Betrag wegen Verjährung?

 

Die Vorsitzende Richterin ließ erkennen, dass es aus Gründen der Verjährung nur zur Zahlung eines symbolischen Betrages kommen könne. Zweifel bekundete sie auch daran, dass eine Amtshaftung infrage komme, da die Vaterschaft ein höchstpersönliches Thema sei.

Die Parteien einigten sich den Berichten zufolge auf den Versuch einer Begegnung zwischen Vater und Sohn. Wenn es dabei zu keiner Einigung komme, werde das Gericht im Mai ein Urteil sprechen. Das Erzbistum Paderborn wollte auf Anfrage den Fall nicht kommentieren.

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