Schwester Juliana fehle die nötige Einsicht

Staatsanwaltschaft Würzburg geht gegen Kirchenasyl-Urteil vor

  • Nach dem Kirchenasyl-Urteil in Würzburg will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen.
  • Den Staatsanwälten fehle die Einsicht der Täter, die bei einer Verwarnung jedoch nötig sei.
  • Schwester Juliana Seelmann selbst hatte Rechtsmittel gegen den Schuldspruch angekündigt.

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Die Staatsanwaltschaft Würzburg geht gegen das Urteil im Kirchenasyl-Verfahren gegen eine katholische Ordensfrau vor. Sie will nach eigenen Angaben vom Dienstag "ein noch unbenanntes Rechtsmittel" gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg einlegen. Zur Erklärung hieß es: "Die ausgeurteilte Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt einen einsichtigen Täter beziehungsweise eine einsichtige Täterin voraus. Diese Voraussetzungen sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an."

Das Amtsgericht Würzburg hatte Schwester Juliana Seelmann am vergangenen Mittwoch schuldig gesprochen, weil sie einer Nigerianerin im Jahr 2020 Kirchenasyl gewährte. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. Außerdem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Bereits am Montag hatte der Anwalt der Schwester, Franz Bethäuser, Rechtsmittel gegen den Schuldspruch angekündigt. Ob dies Berufung oder Revision sein werde, entscheide er, sobald das schriftliche Urteil vorliege.

 

Schuldspruch im Kirchenasyl-Prozess scharf kritisiert

 

Schwester Juliana hatte in dem Prozess betont, aufgrund ihres Glaubens und Gewissens gehandelt zu haben. Mit Verweis auf das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz hatte ihr Anwalt einen Freispruch gefordert. Der Schuldspruch war von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden, unter anderem der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Asyl in der Kirche", dem Diözesanrat der Katholiken des Bistums Würzburg und dem Würzburger Flüchtlingsrat.

Der Fall in Würzburg war der zweite Prozess innerhalb weniger Wochen gegen einen Ordensangehörigen in Bayern. Ende April hatte sich der Münsterschwarzacher Benediktinermönch Abraham Sauer vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen des gleichen Vorwurfs verantworten müssen. Er wurde aufgrund der im Grundgesetz geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg Rechtsmittel angekündigt hatte. Laut dem bayerischen Justizministerium wurden im vergangenen Jahr 27 solcher Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat eingeleitet.

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