Mehrere Bundesländer lehnen Zahlungsstopp ab

Medien: Ampel will Gesetzentwurf zu Ende der Staatsleistungen im Herbst

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Der Bund plant ein Gesetz, das erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Bundesländer haben wird. Diese sollen jedoch möglichst wenig Einfluss auf die Entscheidung haben. Es geht dabei um Zahlungen der Länder an die beiden großen Kirchen.

Die Regierungskoalition will auch gegen den Willen der Bundesländer die Staatsleistungen an die Kirchen beenden. Noch im Herbst soll es dazu einen Gesetzesentwurf geben, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) berichtet. Das geplante Gesetz soll demnach so gestaltet werden, dass es keine Zustimmung durch den Bundesrat braucht. Es soll die „finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen kappen“, zitiert die FAZ den religionspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci. Die Bundesländer zahlen der evangelischen und der katholischen Kirche jährlich sogenannte Staatsleistungen, zuletzt mehr als 600 Millionen Euro. Dies sind Kompensationen für frühere Enteignungen von Kirchengütern.

Viele Landesregierungen hatten ein Ablösen der Staatsleistungen wiederholt abgelehnt, unter anderem, weil den Kirchen dann Summen in Milliardenhöhe zustünden. Vertreter der Bundesländer bemängeln laut FAZ den Zeitpunkt des Vorstoßes. „Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen“, sagte der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU) der FAZ. Außerdem kritisierte er die Pläne eines nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzes.

Länder sollen Regelungen eigenständig erarbeiten

Um das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrats auf den Weg zu bringen, sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen im Entwurf vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, so Castellucci. Die Länder sollen demnach selbst wählen, ob sie den Kirchen Geld zahlen wollen oder ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere übertragen. Einmalzahlungen stehen genauso im Raum wie eine schrittweise Ablösung der Staatsleistungen mit zusätzlichen Transfers.

Die Regierungskoalition beschäftigt sich mit einem Gesetzentwurf, weil das Grundgesetz vorschreibt, diese historisch bedingten Zahlungen durch Landesgesetze abzulösen. Vor diesem Hintergrund brachte die Bundestagsfraktion der CDU/CSU einen neuen Vorschlag in die Debatte, wie die FAZ berichtet. So schlägt deren rechtspolitischer Sprecher Günter Krings vor, nicht die Staatsleistungen zu streichen, sondern den Passus über deren Ablösung im Grundgesetz.

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